DBV Sascha Dzinic und Michael Jakob in Heidelberg Dienstanfänger-Police

Dienstanfänger-Police

Der Dienstherr bietet seinen Beamten zahlreiche Schutz- und Fürsorgeleistungen und sorgt damit für eine hohe soziale Sicherheit. Bei einer kurzen, vorübergehenden Dienstunfähigkeit erhalten Referendare und Lehrer ihre Bezüge in voller Höhe weiter.

Wird jedoch festgestellt, dass Sie dauerhaft dienstunfähig sind, weist die Versorgung durch den Dienstherrn Lücken auf. Wie groß Ihr finanzielles Risiko ist, richtet sich nach Ihrem Beamtenstatus, der Ursache der Dienstunfähigkeit und den geleisteten Dienstjahren. Während anfangs noch keinerlei Unterstützung zu erwarten ist, werden selbst nach Jahrzehnten im Dienst große finanzielle Einbußen zu verzeichnen sein. Nur mit privater Vorsorge durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie diese Versorgungslücke schließen.

Ein Versorgungsanspruch lebt erstmals fünf Jahre nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit auf. Beamte auf Widerruf, Probe und in den ersten fünf Dienstjahren können noch nicht mit Ruhegehalt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, sondern nur entlassen werden. Für diese Personengruppe besteht ein besonders hoher Absicherungsbedarf. Dienstanfängern bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg die spezielle Dienstanfänger-Police an.

Nur wenn ein Dienstunfall Ursache der Dienstunfähigkeit ist, können Beamte in der Probezeit oder Dienstanfänger mit einem Unfallruhegehalt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten, Referendare und Lehrer

Eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne echte Dienstunfähigkeitsklausel bietet Anwärtern, Beamten auf Probe und Dienstanfängern in den ersten fünf Dienstjahren keinen Schutz. Dienstunfähigkeit ist nicht gleichbedeutend auch Berufsunfähigkeit. Sie benötigen eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel, die etwa folgendermaßen lautet: „Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit beziehungsweise die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“

Wie geht es nach der Dienstunfähigkeitserklärung für Referendare und Lehrer weiter?

Was bietet die Dienstanfänger-Police Referendaren und Lehrern?

Wir beraten Sie gern

Gern beantworten Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg persönlich und unverbindlich Ihre Fragen zur Dienstanfänger-Police und zu weiteren Absicherungsmöglichkeiten der DBV.

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DBV Deutsche Beamtenversicherung
Sascha Dzinic und Michael Jakob
Waldhofer Str. 102
69123 Heidelberg
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