Versicherungspflicht in Deutschland
Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze werden in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Gesetzliche Krankenversicherungen stehen allen offen, die nicht anders gegen Krankheit abgesichert sind und die zum aufnahmeberechtigten Personenkreis gehören. Das sind auch Rentner mit entsprechender Vorversicherung, Auszubildende, Studenten, Praktikanten, Empfänger von Arbeitslosengeld, land- und forstwirtschaftliche Unternehmer und Künstler. Beamte und Selbstständige können sich freiwillig absichern. Die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung kommt für Referendar und Lehrer nur infrage, wenn sie bereits zuvor gesetzlich versichert waren.
Auch wenn gesetzliche Krankenversicherungen ihren Versicherten kaum Komfort bieten, stellen sie für die Bevölkerung eine Grundversorgung sicher, was nicht in allen Industrieländern selbstverständlich ist.
Funktionsweise der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip. Die Kosten der Gesundheitsversorgung werden durch die Solidargemeinschaft der Mitglieder und deren Arbeitgeber getragen.
Die Beiträge richten sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Versicherten. Das heißt, nach dem Einkommen. 1994 wurde der sogenannte Risikostrukturausgleich eingeführt. Damit soll verhindert werden, dass Kassen vorrangig gesunde, gutverdienende Mitglieder anwerben und die Versorgung der kranken sowie chronisch kranken Versicherten vernachlässigen. Die Beiträge werden nicht direkt den Kassen gutgeschrieben, sondern fließen mit einem Zuschuss des Bundes in einen gemeinsamen Gesundheitsfonds. Aus diesem Fonds erhalten die Krankenkassen für jeden Versicherten einen pauschalen Festbetrag.
Alle Versicherten haben, unabhängig von der Höhe ihrer monatlichen Beiträge, Anspruch auf einheitliche Leistungen. Gutverdienende Mitglieder finanzieren die Leistungen von schlechter Verdienenden, Gesunde die Leistungen für Kranke mit.
Die gesetzliche Krankenversicherung unterliegt der staatlichen Kontrolle. Der Gesetzgeber entscheidet, welche Leistungen und in welcher Höhe von den Kassen angeboten werden.
Höhe der Krankenversicherungsbeiträge für Referendar und Lehrer
Der monatliche Krankenversicherungsbeitrag wird aus dem Bruttogehalt und dem Beitragssatz ermittelt. Der einheitliche Beitragssatz aller gesetzlichen Krankenversicherungen liegt bei 14,6 Prozent. Darüber hinaus kann jede Kasse einen individuellen Zusatzbeitrag erheben und Zusatzleistungen anbieten. Hier liegen die einzigen Unterschiede zwischen den einzelnen Kassen.
Je höher der Verdienst ist, desto höher sind die Beiträge. Es gibt allerdings Obergrenzen. Die Beiträge werden von der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Für 2020 gilt ein Jahresbruttoeinkommen von 56.250€ oder monatlich 4.687,50€ als Höchstwert, der zur Beitragsberechnung herangezogen wird. Die monatlichen Versicherungsbeiträge werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Für Rentner übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung die andere Hälfte des Beitrages.
Referendar und Lehrer mit gesetzlicher Krankenversicherung zahlen den gesamten Mitgliedsbeitrag in voller Höhe aus eigener Tasche.