DBV Sascha Dzinic und Michael Jakob in Heidelberg Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung, wie wir sie heute kennen, hat ihren Ursprung im „Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter“, welches 1883 unter Reichskanzler Otto von Bismarck erlassen wurde. Versichern mussten sich Bergarbeiter, Handwerker und Fabrikarbeiter mit einem Jahreseinkommen von weniger als 2.000 Mark. Die Versicherten hatten einen Rechtsanspruch auf Versorgung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Davor hatten Erkrankungen vor allem für Einkommensschwache fatale Folgen. Selbst bei Verletzungen oder gar Verstümmelungen durch Arbeitsunfälle gab es vonseiten des Arbeitgebers keine Entschädigung. Mit Krankheit und Verlust der Arbeitskraft ging meist der komplette Ruin einher.

Die erste national organisierte Krankenversicherung zahlte bei Krankheit des Arbeiters ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit für drei Wochen die Hälfte des ortsüblichen Lohns. Versichert waren zunächst nur Arbeiter.

Die gesetzliche Krankenversicherung in der Gegenwart

Von der gesetzlichen Krankenversicherung wurden anfangs etwa 10 % der Bevölkerung erfasst. Heute gehören circa 90 % der Deutschen einer gesetzlichen Krankenversicherung an. Die gesetzliche Absicherung trägt maßgeblich zur sozialen Sicherheit der Bürger Deutschlands bei. Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben die Aufgabe, „die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern“ (§ 1 SGB V).

In Deutschland gilt für alle Bürger die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Dadurch wird einerseits gewährleistet, dass nicht erst bei drohenden Krankheiten eine Versicherung abgeschlossen, Beiträge gezahlt werden und dass andererseits jeder bei Krankheit oder Verletzung die notwendige medizinische Behandlung erhält, ohne dass direkt eine finanzielle Gegenleistung erbracht werden muss.

In Deutschland gibt es zurzeit sechs unterschiedliche Kassenarten:

  • Allgemeine Ortskrankenkassen
  • Betriebskrankenkassen

mit den meisten Versicherten sowie:

  • Innungskrankenkassen
  • Ersatzkassen
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst- und Gartenbau
  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Versicherungspflicht in Deutschland

Funktionsweise der gesetzlichen Krankenversicherung

Höhe der Krankenversicherungsbeiträge für Referendar und Lehrer

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Referendar und Lehrer

Gesetzliche Krankenversicherungen müssen vor allem wirtschaftlich sein. Anspruch besteht nicht auf die bestmöglichen, sondern auf ausreichende, zweckmäßige Leistungen, welche das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Jeder Versicherte hat einen gesetzlichen Anspruch auf:

  • Leistungen, die der Vermeidung, Früherkennung und Linderung von Krankheiten dienen
  • Maßnahmen zur Empfängnisverhütung und zum Schwangerschaftsabbruch
  • ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
  • Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln
  • häusliche Krankenpflege
  • Krankenhausbehandlungen
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Zwischen dem Versicherten und der Krankenkasse wird kein Vertrag abgeschlossen – eine Leistungsgarantie gibt es nicht. Werden die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel knapp, kann der Gesetzgeber jederzeit Leistungen ändern, kürzen oder streichen.

Theoretisch können gesetzlich Krankenversicherte Arzt und Krankenhaus frei wählen, es muss jedoch eine kassenärztliche Zulassung vorliegen. In der Regel sollte das nächstgelegene und kostengünstigste Krankenhaus aufgesucht werden. Andernfalls kann die Kasse den Mehraufwand privat in Rechnung stellen.

Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber während der ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit weiterhin Ihr Gehalt. Danach besteht Anspruch auf Krankengeldzahlung der Krankenkasse in Höhe von 70 % des Bruttogehalts bzw. maximal 90 % des Nettogehalts.

Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenkassen für Referendar und Lehrer

Die Leistungen gesetzlicher Krankenversicherungen sind zu etwa 96 Prozent identisch, die restlichen 4 Prozent kann jede Kasse nach eigenen Vorstellungen gestalten, mögliche Angebote sind:

  • Vorsorge: zusätzliche Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen.
  • Erstattungen und Zuzahlungen: Erstattet wird ein Teil der Behandlungskosten, beispielsweise für alternative Behandlungsmethoden. Zuzahlungen sind zum Beispiel für zahnärztliche Leistungen, die über die Regelversorgung hinaus gehen, möglich.
  • Bonusprogramme: Bonusprogramme in Form von Beitragserstattungen, Sachprämien oder Zuschüssen für medizinische Leistungen sollen Anreize für einen gesunden Lebensstil setzen, dazu gehört gesundheitsfördernder Sport, Teilnahme an Präventionskursen oder ein Nichtraucherbonus.
  • Wahltarife ermöglichen Kosteneinsparungen oder spezifischere Leistungen.

Private Zusatzversicherungen für Referendar und Lehrer

Hohe Zuzahlungen sind vor allem im Bereich der zahnärztlichen Versorgung zu leisten. Den Leistungsumfang gesetzlicher Krankenversicherungen können Sie mit Zusatzversicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg erweitern. Empfehlenswert sind:

  • Zahnzusatzversicherung
  • Krankenhauszusatzversicherung
  • Pflegezusatzversicherung
  • Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherung
  • Auslandskrankenversicherung

Was sind Vorteile einer gesetzlichen Krankenversicherung für Referendar und Lehrer?

  • Beitragsbefreiung bei länger als 6 Wochen andauernden Erkrankungen
  • Härtefallregelungen in finanziellen Notlagen
  • Kein bürokratischer Aufwand zur Erstattung verauslagter Kosten
  • Versicherte mit chronischen oder Vorerkrankungen zahlen keine Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse gibt es ebenfalls nicht
  • Familienversicherung

Wir beraten Sie gern

Sie möchten eine ausführliche und unverbindliche Beratung? Sprechen Sie uns an, die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg sind gern für Sie da.

Gesetzliche Krankenversicherung FAQ

Die gesetzliche Krankenversicherung stellt sicher, dass in Deutschland jeder im Krankheitsfall medizinisch versorgt werden kann und Gesundheit nicht eine Frage der Zahlungsfähigkeit ist. Die Krankenversicherung ist eine der fünf Absicherungen des deutschen Sozialversicherungssystems, dessen Grundlagen Ende des 19. Jahrhunderts maßgeblich von Otto von Bismarck geschaffen wurden.

Die Absicherung gegen existenzbedrohende Risiken war schon immer ein menschliches Bedürfnis. Schon bevor die national organisierte Sozialversicherung eingeführt wurde, gab es regionale, berufsbezogene Unterstützungskassen.

Welche Aufgabe erfüllt die gesetzliche Krankenversicherung?

Warum besteht Krankenversicherungspflicht?

Wer kann sich gesetzlich krankenversichern?

Wie wird die gesetzliche Krankenversicherung organisiert?

Welche gesetzliche Krankenkasse können Referendar und Lehrer wählen?

Was bieten gesetzliche Krankenversicherungen Referendar und Lehrer?

Wie hoch sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Referendar und Lehrer?

Wie können Referendar und Lehrer die gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Was müssen Referendar und Lehrer bei Auslandsreisen beachten?

Welche Zusatzversicherungen sind für Referendar und Lehrer sinnvoll?

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Gern beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg ausführlich zum Thema gesetzliche Krankenversicherung. Sprechen Sie uns an! Wir sind gern für Sie da.

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