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DBV Sascha Dzinic und Michael Jakob in Heidelberg Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung, wie wir sie heute kennen, hat ihren Ursprung im „Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter“, welches 1883 unter Reichskanzler Otto von Bismarck erlassen wurde. Versichern mussten sich Bergarbeiter, Handwerker und Fabrikarbeiter mit einem Jahreseinkommen von weniger als 2.000 Mark. Die Versicherten hatten einen Rechtsanspruch auf Versorgung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Davor hatten Erkrankungen vor allem für Einkommensschwache fatale Folgen. Selbst bei Verletzungen oder gar Verstümmelungen durch Arbeitsunfälle gab es vonseiten des Arbeitgebers keine Entschädigung. Mit Krankheit und Verlust der Arbeitskraft ging meist der komplette Ruin einher.

Die erste national organisierte Krankenversicherung zahlte bei Krankheit des Arbeiters ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit für drei Wochen die Hälfte des ortsüblichen Lohns. Versichert waren zunächst nur Arbeiter.

Die gesetzliche Krankenversicherung in der Gegenwart

Von der gesetzlichen Krankenversicherung wurden anfangs etwa 10 % der Bevölkerung erfasst. Heute gehören circa 90 % der Deutschen einer gesetzlichen Krankenversicherung an. Die gesetzliche Absicherung trägt maßgeblich zur sozialen Sicherheit der Bürger Deutschlands bei. Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben die Aufgabe, „die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern“ (§ 1 SGB V).

In Deutschland gilt für alle Bürger die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Dadurch wird einerseits gewährleistet, dass nicht erst bei drohenden Krankheiten eine Versicherung abgeschlossen, Beiträge gezahlt werden und dass andererseits jeder bei Krankheit oder Verletzung die notwendige medizinische Behandlung erhält, ohne dass direkt eine finanzielle Gegenleistung erbracht werden muss.

In Deutschland gibt es zurzeit sechs unterschiedliche Kassenarten:

  • Allgemeine Ortskrankenkassen
  • Betriebskrankenkassen

mit den meisten Versicherten sowie:

  • Innungskrankenkassen
  • Ersatzkassen
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst- und Gartenbau
  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Versicherungspflicht in Deutschland

Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze werden in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Gesetzliche Krankenversicherungen stehen allen offen, die nicht anders gegen Krankheit abgesichert sind und die zum aufnahmeberechtigten Personenkreis gehören. Das sind auch Rentner mit entsprechender Vorversicherung, Auszubildende, Studenten, Praktikanten, Empfänger von Arbeitslosengeld, land- und forstwirtschaftliche Unternehmer und Künstler. Beamte und Selbstständige können sich freiwillig absichern. Die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung kommt für Referendar und Lehrer nur infrage, wenn sie bereits zuvor gesetzlich versichert waren.

Auch wenn gesetzliche Krankenversicherungen ihren Versicherten kaum Komfort bieten, stellen sie für die Bevölkerung eine Grundversorgung sicher, was nicht in allen Industrieländern selbstverständlich ist.

Funktionsweise der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip. Die Kosten der Gesundheitsversorgung werden durch die Solidargemeinschaft der Mitglieder und deren Arbeitgeber getragen.

Die Beiträge richten sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Versicherten. Das heißt, nach dem Einkommen. 1994 wurde der sogenannte Risikostrukturausgleich eingeführt. Damit soll verhindert werden, dass Kassen vorrangig gesunde, gutverdienende Mitglieder anwerben und die Versorgung der kranken sowie chronisch kranken Versicherten vernachlässigen. Die Beiträge werden nicht direkt den Kassen gutgeschrieben, sondern fließen mit einem Zuschuss des Bundes in einen gemeinsamen Gesundheitsfonds. Aus diesem Fonds erhalten die Krankenkassen für jeden Versicherten einen pauschalen Festbetrag.

Alle Versicherten haben, unabhängig von der Höhe ihrer monatlichen Beiträge, Anspruch auf einheitliche Leistungen. Gutverdienende Mitglieder finanzieren die Leistungen von schlechter Verdienenden, Gesunde die Leistungen für Kranke mit.

Die gesetzliche Krankenversicherung unterliegt der staatlichen Kontrolle. Der Gesetzgeber entscheidet, welche Leistungen und in welcher Höhe von den Kassen angeboten werden.

Höhe der Krankenversicherungsbeiträge für Referendar und Lehrer

Der monatliche Krankenversicherungsbeitrag wird aus dem Bruttogehalt und dem Beitragssatz ermittelt. Der einheitliche Beitragssatz aller gesetzlichen Krankenversicherungen liegt bei 14,6 Prozent. Darüber hinaus kann jede Kasse einen individuellen Zusatzbeitrag erheben und Zusatzleistungen anbieten. Hier liegen die einzigen Unterschiede zwischen den einzelnen Kassen.

Je höher der Verdienst ist, desto höher sind die Beiträge. Es gibt allerdings Obergrenzen. Die Beiträge werden von der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Für 2020 gilt ein Jahresbruttoeinkommen von 56.250€ oder monatlich 4.687,50€ als Höchstwert, der zur Beitragsberechnung herangezogen wird. Die monatlichen Versicherungsbeiträge werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Für Rentner übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung die andere Hälfte des Beitrages.

Referendar und Lehrer mit gesetzlicher Krankenversicherung zahlen den gesamten Mitgliedsbeitrag in voller Höhe aus eigener Tasche.

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Referendar und Lehrer

Gesetzliche Krankenversicherungen müssen vor allem wirtschaftlich sein. Anspruch besteht nicht auf die bestmöglichen, sondern auf ausreichende, zweckmäßige Leistungen, welche das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Jeder Versicherte hat einen gesetzlichen Anspruch auf:

  • Leistungen, die der Vermeidung, Früherkennung und Linderung von Krankheiten dienen
  • Maßnahmen zur Empfängnisverhütung und zum Schwangerschaftsabbruch
  • ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
  • Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln
  • häusliche Krankenpflege
  • Krankenhausbehandlungen
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Zwischen dem Versicherten und der Krankenkasse wird kein Vertrag abgeschlossen – eine Leistungsgarantie gibt es nicht. Werden die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel knapp, kann der Gesetzgeber jederzeit Leistungen ändern, kürzen oder streichen.

Theoretisch können gesetzlich Krankenversicherte Arzt und Krankenhaus frei wählen, es muss jedoch eine kassenärztliche Zulassung vorliegen. In der Regel sollte das nächstgelegene und kostengünstigste Krankenhaus aufgesucht werden. Andernfalls kann die Kasse den Mehraufwand privat in Rechnung stellen.

Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber während der ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit weiterhin Ihr Gehalt. Danach besteht Anspruch auf Krankengeldzahlung der Krankenkasse in Höhe von 70 % des Bruttogehalts bzw. maximal 90 % des Nettogehalts.

Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenkassen für Referendar und Lehrer

Die Leistungen gesetzlicher Krankenversicherungen sind zu etwa 96 Prozent identisch, die restlichen 4 Prozent kann jede Kasse nach eigenen Vorstellungen gestalten, mögliche Angebote sind:

  • Vorsorge: zusätzliche Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen.
  • Erstattungen und Zuzahlungen: Erstattet wird ein Teil der Behandlungskosten, beispielsweise für alternative Behandlungsmethoden. Zuzahlungen sind zum Beispiel für zahnärztliche Leistungen, die über die Regelversorgung hinaus gehen, möglich.
  • Bonusprogramme: Bonusprogramme in Form von Beitragserstattungen, Sachprämien oder Zuschüssen für medizinische Leistungen sollen Anreize für einen gesunden Lebensstil setzen, dazu gehört gesundheitsfördernder Sport, Teilnahme an Präventionskursen oder ein Nichtraucherbonus.
  • Wahltarife ermöglichen Kosteneinsparungen oder spezifischere Leistungen.

Private Zusatzversicherungen für Referendar und Lehrer

Hohe Zuzahlungen sind vor allem im Bereich der zahnärztlichen Versorgung zu leisten. Den Leistungsumfang gesetzlicher Krankenversicherungen können Sie mit Zusatzversicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg erweitern. Empfehlenswert sind:

  • Zahnzusatzversicherung
  • Krankenhauszusatzversicherung
  • Pflegezusatzversicherung
  • Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherung
  • Auslandskrankenversicherung

Was sind Vorteile einer gesetzlichen Krankenversicherung für Referendar und Lehrer?

  • Beitragsbefreiung bei länger als 6 Wochen andauernden Erkrankungen
  • Härtefallregelungen in finanziellen Notlagen
  • Kein bürokratischer Aufwand zur Erstattung verauslagter Kosten
  • Versicherte mit chronischen oder Vorerkrankungen zahlen keine Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse gibt es ebenfalls nicht
  • Familienversicherung

Wir beraten Sie gern

Sie möchten eine ausführliche und unverbindliche Beratung? Sprechen Sie uns an, die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg sind gern für Sie da.

Gesetzliche Krankenversicherung FAQ

Die gesetzliche Krankenversicherung stellt sicher, dass in Deutschland jeder im Krankheitsfall medizinisch versorgt werden kann und Gesundheit nicht eine Frage der Zahlungsfähigkeit ist. Die Krankenversicherung ist eine der fünf Absicherungen des deutschen Sozialversicherungssystems, dessen Grundlagen Ende des 19. Jahrhunderts maßgeblich von Otto von Bismarck geschaffen wurden.

Die Absicherung gegen existenzbedrohende Risiken war schon immer ein menschliches Bedürfnis. Schon bevor die national organisierte Sozialversicherung eingeführt wurde, gab es regionale, berufsbezogene Unterstützungskassen.

Welche Aufgabe erfüllt die gesetzliche Krankenversicherung?

Der Auftrag der gesetzlichen Krankenversicherungen ist, die “Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern”.

Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall kann jeden treffen. Die Kosten für Behandlungen oder gar Operationen summieren sich schnell zu für den Einzelnen unbezahlbaren Beträgen. In einem modernen Sozialstaat soll niemand aufgrund von Krankheit verarmen bzw. auf medizinische Versorgung verzichten müssen. Jeder Bürger Deutschlands ist daher verpflichtet, über einen entsprechenden Krankenversicherungsschutz zu verfügen. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist versicherungspflichtig, wer keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hat und zuletzt gesetzlich krankenversichert war oder der gesetzlichen Versicherung zuzuordnen ist. Andernfalls kann eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Warum besteht Krankenversicherungspflicht?

Durch die gesetzliche Versicherungspflicht soll verhindert werden, dass eine Krankenversicherung erst bei sich anbahnenden Beschwerden abgeschlossen wird und Beiträge erst kurz vor Inanspruchnahme von Leistungen gezahlt werden.

In Deutschland gilt die Krankenversicherungspflicht, damit jeder bei Bedarf medizinische Versorgung erhält. Unabhängig davon, ob er diese selbst bezahlen könnte. Möchten sich Referendare und Lehrer mit gesetzlicher Krankenversicherung bei einem niedergelassenen Arzt oder im Krankenhaus behandeln lassen, erhalten sie dafür keine Rechnung, sondern müssen lediglich ihre Versicherungskarte vorlegen.

Wer kann sich gesetzlich krankenversichern?

Die gesetzliche Krankenversicherung steht einem Großteil der Bevölkerung offen. Pflichtversichert werden Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresgehalt von weniger als 62.550€ und mehr als 450€ im Monat. Übersteigt das Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann die Versicherung auf freiwilliger Basis fortgesetzt oder in die private Krankenversicherung gewechselt werden. Gesetzlich versichern können sich in der Regel auch Rentner mit entsprechender Vorversicherung, Auszubildende, Studenten, Praktikanten, Empfänger von Arbeitslosengeld, land- und forstwirtschaftliche Unternehmer und Künstler.

Beamte sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Lehrer mit Beamtenstatus können sich freiwillig gesetzlichen versichern, sofern Sie bereits gesetzlich versichert waren. Nach dem Referendariat werden Lehrkräfte häufig nicht unmittelbar verbeamtet. Viele Pädagogen unterrichten zunächst im Anstellungsverhältnis. Für sie gilt wieder die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, solange das Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Wie wird die gesetzliche Krankenversicherung organisiert?

Die Rahmenbedingungen und Aufgaben werden vom Staat vorgegeben. Die Verwaltung liegt jedoch in den Händen der Kassen selbst, die sich zu kassenärztlichen beziehungsweise kassenzahnärztlichen Vereinigungen zusammenschließen. Diese Vereinigungen sind hoheitlich handelnde Körperschaften des öffentlichen Rechts. Gesetzlich Krankenversicherte dürfen sich nur von Ärzten behandeln lassen, die den kassenärztlichen Vereinigungen angehören.

Gesetzliche Krankenkassen schließen Verträge mit Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern, ziehen die Versicherungsbeiträge von den Versicherten und Arbeitgebern ein und rechnen mit den Leistungserbringern ab.

Welche gesetzliche Krankenkasse können Referendar und Lehrer wählen?

Ursprünglich beschränkte sich die Zuständigkeit einer Krankenkasse auf eine Region und Branche. Arbeiter wurden direkt einer bestimmten Krankenkasse zugewiesen. Seit 1996 gilt diese Bindung nicht mehr. Bei fast jeder der noch etwa 110 regionalen und überregionalen Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen und Ersatzkassen kann eine gesetzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Alle Kassen haben zu etwa 96 Prozent das gleiche Leistungsangebot. Vom Gesetzgeber werden die Leistungen verbindlich in einem Leistungskatalog vorgegeben. Über die restlichen 4 Prozent der Leistungen, die sogenannten „Satzungsleistungen“, kann jede Kasse selbst entscheiden. Üblich sind beispielsweise:

  • Bonusprogramme als Belohnung für einen gesunden Lebensstil, beispielsweise für Mitglieder eines Sportvereins oder für Versicherte, die regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen
  • Zahnzusatzleistungen: Einige Krankenkassen gewähren beispielsweise Vergünstigungen bei Zahnersatz oder übernehmen Behandlungen, welche über die Regelversorgung hinausgehen
  • Kostenübernahme für alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Osteopathie oder Akupunktur
  • Zuschüsse für Maßnahmen der Gesundheitsförderung, zum Beispiel für Sportkurse oder Kurse zur Gewichtsreduktion

Was bieten gesetzliche Krankenversicherungen Referendar und Lehrer?

  • Ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung
  • Krankheitsfrüherkennung und Krankheitsverhütung
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Häusliche Krankenpflege
  • Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln

Für alle Leistungen gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot, § 12 SGB V:

„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“

Die Versorgung stellt eine Grundversorgung dar. Alle Versicherten haben die gleichen Leistungsansprüche bei Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhausbehandlungen, Kontrolluntersuchungen, Hilfs- und Heilmitteln, Impfungen, Krankengeld, Vorsorgeangeboten und Kuren.

Wie hoch sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Referendar und Lehrer?

Der einheitliche Beitragssatz liegt derzeit bei 14,6 % des Bruttogehaltes, zuzüglich eines Zusatzbeitrages von etwa 1 Prozent.

Es gelten Obergrenzen, die jedes Jahr angepasst werden. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2020 bei einem Jahresbruttoeinkommen von 56.250€ oder monatlich 4.687,50€. Alles, was darüber hinausgeht, wird nicht mehr angerechnet.

Wie können Referendar und Lehrer die gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Der Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung ist problemlos möglich. Sie müssen für eine Kündigung lediglich die Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten und die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende einhalten. Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Krankenkasse:

  • erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt
  • den Zusatzbeitrag erhöht
  • eine Prämienerstattung gesenkt wird

In diesem Fall entfällt die Bindung an die Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfristen gelten aber weiterhin.

Was müssen Referendar und Lehrer bei Auslandsreisen beachten?

Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen im Ausland entstandene Behandlungskosten nur eingeschränkt. Bei Behandlungen in EU-Mitgliedstaaten können maximal die in Deutschland üblichen Sätze abgerechnet werden. Es besteht die Gefahr, dass die Kasse die Zahlung verweigert.

Liegt Ihr Reiseziel außerhalb Europas, sollten Sie sich generell privat mit einer Auslandskrankenversicherung, wie Sie zum Beispiel die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg anbietet, absichern.

Welche Zusatzversicherungen sind für Referendar und Lehrer sinnvoll?

Reicht Ihnen die Versorgung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nicht aus, können Sie die Versorgung mit privaten Zusatzversicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg ergänzen. Empfehlenswert sind unter anderem:

  • Krankenhauszusatzversicherung: Sie müssen nicht das nächstgelegene Krankenhaus aufsuchen, sondern können sich in einem Krankenhaus Ihrer Wahl behandeln lassen.
  • Zahnzusatzversicherung: Im Laufe der Zeit werden meist umfangreichere und kostenintensivere Maßnahmen im Bereich Zähne/Zahnersatz notwendig. Gesetzliche Krankenversicherungen zahlen lediglich einen festen Betrag als Zuschuss. Die Zahnzusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg kann die restlichen Kosten übernehmen.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Gern beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg ausführlich zum Thema gesetzliche Krankenversicherung. Sprechen Sie uns an! Wir sind gern für Sie da.

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