Die Anwartschaft für Verwaltungsbeamte ist wichtig für alle, die später in die private Krankenversicherung wechseln, z. B. Studierende vor Verbeamtung. Sie bleibt flexibel nutzbar, auch bei Selbstständigkeit, und kann jederzeit gekündigt werden. Während der Laufzeit ist sie „inaktiv“ mit niedrigen, steuerlich absetzbaren Beiträgen und wird später in eine Krankenversicherung umgewandelt.
Dabei ist zwischen der kleinen Antwartschaft und der großen Anwartschaft zu unterscheiden:
- Kleine Anwartschaft: Bei der kleinen Anwartschaft wird nur der aktuelle Gesundheitszustand „konserviert“, nicht hingegen das Alter. Sie eignet sich daher vor allem für Menschen, die bereits in wenigen Jahren eine private Krankenversicherung benötigen
- Große Anwartschaft: Die große Anwartschaft „speichert“ neben dem Gesundheitszustand auch Ihr derzeitiges Alter. Damit ist sie für Beamtinnen und Beamte prädestiniert, die erst in vielen Jahren oder Jahrzehnte Beihilfe erhalten und eine private Krankenversicherung benötigen