Warum eine Anwartschaft für Polizisten sinnvoll ist
Beamtinnen und Beamte der Polizei sind entweder beim Bund oder bei einem der 16 Bundesländer beschäftigt. Jeder dieser sogenannten Dienstherren hat eigene Vorschriften für Absicherung und Versorgung seiner Beamten. Dies führt zu teils gravierenden Unterschieden zwischen den einzelnen Ländern, wobei im Wesentlichen zwei Systeme existieren. Auf der einen Seite steht die sogenannte Heilfürsorge, auf der anderen die Beihilfe.
Bei der Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr alle anfallenden Krankheitskosten. Sie benötigen keine Kranken-, sondern nur eine Pflegeversicherung. Erhalten Sie hingegen die Beihilfe, übernimmt der Dienstherr nur 50 bis 70 Prozent der krankheitsbedingten Aufwendungen. Die entstehende Deckungslücke schließen Sie mit einer privaten Krankenversicherung (PKV). Und hier kommt die Anwartschaft für Polizisten ins Spiel.
Bei den meisten Dienstherren erhalten Sie während des aktiven Dienstes Heilfürsorge und im Ruhestand Beihilfe. In Bayern steht Ihnen die Heilfürsorge nur während der Ausbildung zu; mit Verbeamtung auf Probe wechselt der Anspruch zur Beihilfe. Sobald Sie Beihilfe bekommen, benötigen Sie auch eine private Krankenversicherung.
Die Anwartschaft für Polizisten „konserviert“ bei ihrem Abschluss den aktuellen Gesundheitszustand und gegebenenfalls auch das Alter. Denn bei Aufnahme in die PKV spielen diese Faktoren eine erhebliche Rolle. Der Versicherer kann Sie, wenn das Risiko zu hoch ist, ablehnen oder nur mit Risikozuschlägen aufnehmen. Die Folge ist im schlechtesten Fall, dass Ihnen nur die für Beamte ungeeignete gesetzliche Krankenversicherung verbleibt.
Sobald Sie eine PKV benötigen, wandeln wir die Anwartschaft für Polizisten entsprechend um. Ihr Versicherungsschutz geht dann nahtlos über.