Anwartschaft und private Krankenversicherung für Anwärter
Bei vielen Dienstherren erhalten Polizeianwärter während Ausbildung und anschließendem aktiven Dienst freie Heilfürsorge. Der Dienstherr übernimmt also alle anfallenden Krankheitskosten, Sie selbst benötigen keine Krankenversicherung mehr. Allerdings erhalten Sie spätestens mit Eintritt in den Ruhestand „nur“ noch die Beihilfe. Hier ist dann eine Krankenversicherung notwendig. Mit der Anwartschaft, einer der wichtigsten Versicherungen für Polizeianwärter mit Anspruch auf Heilfürsorge, „konservieren“ Sie Ihren Gesundheitszustand. So werden Sie später garantiert in die PKV aufgenommen.
Alternativ erhalten Sie bereits während des aktiven Dienstes Beihilfe. Der Dienstherr übernimmt dann in der Regel 50 Prozent der Krankheitskosten, die andere Hälfte deckt die PKV ab. Für Beamte ist eine private Krankenversicherung dabei – bei voller Leistung – meist günstiger, denn der Versicherer muss nur einen Teil der anfallenden Kosten tragen.
Als Privatpatientin oder Privatpatient profitieren Sie von vielen Vorteilen. Sie sind weltweit versichert, bestimmen selbst über Ihre Leistungen und haben die Möglichkeit, zahlreiche Zusatzbausteine abzuschließen.