Der Dienstherr gewährt Beamten Beihilfe und übernimmt 50–70 % der Krankheitskosten, abhängig von Rechnung, Beamtenstatus und Familienstand. Da eine Rechnung nötig ist und kein Arbeitgeberanteil gezahlt wird, ist eine private Krankenversicherung sinnvoll. Sie deckt die restlichen 30–50 % ab und ist oft günstiger als eine Vollversicherung. Sie profitieren zudem von den Vorteilen der Privatversicherung.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Weltweite Übernahme von Krankheitskosten, insbesondere auch außerhalb der EU
- Übernahme von Kosten, die über den Höchstsätzen der jeweiligen Gebührenordnungen liegen
- Abdeckung von Wahlleistungen, beispielsweise Einzelzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit innerhalb des Versicherungs- respektive Kalenderjahres