Als Polizist sind Sie immer verbeamtet und haben somit einen Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherrn. Das bedeutet, dass anteilig zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten durch Ihren Arbeitgeber übernommen werden. Hierbei werden jedoch immer nur die tatsächlichen Kosten erstattet, Sie benötigen also zwangsläufig eine Rechnung von Ihrem Arzt. Sind Sie gesetzlich versichert, erhalten Sie diese allerdings nicht. Ihr Anspruch auf Beihilfe erlischt damit.
Zur Beihilfe hier noch ein praktisches Beispiel: Nach einer Behandlung wegen einer Verspannung stellt Ihnen der Chiropraktiker eine Rechnung über 800 Euro. Sie haben einen Beihilfesatz von 50 Prozent, daher übernimmt der Dienstherr bereits 400 Euro dieser Summe.
Trotz Beihilfe bleibt also immer eine Deckungslücke, welche zwischen 20 und 50 Prozent der Krankheitskosten liegt. Durch die in Deutschland geltende Krankenversicherungspflicht dürfen Sie diesen Betrag nicht aus eigener Tasche zahlen. Genau hier kommt die private Krankenversicherung für Polizisten ins Spiel. Sie deckt genau den Anteil, der nicht durch die Beihilfe übernommen wird, so sind Sie perfekt abgesichert!