Sinn & Zweck der Dienstanfänger-Police
Wird eine Dienstunfähigkeit vom Amtsarzt festgestellt, können Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben. Ob Sie Leistungen erhalten, hängt vom Status ab: Als Beamter auf Widerruf oder Probe werden Sie entlassen und verlieren alle Ansprüche. Erst Beamte auf Lebenszeit erhalten Pension und Beihilfe. Nur bei einem Dienstunfall gibt es auch als Widerrufs- oder Probe-Beamter ein Ruhegehalt.
