Sinn & Zweck der Dienstunfähigkeitsversicherung
Eine Beamtenlaufbahn besteht in Deutschland immer aus mehreren Stufen, welche Sie durchlaufen müssen, bis Sie Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit sind. Gerade im Polizeiberuf haben Sie in dieser Zeit immer das Risiko einer Dienstunfähigkeit, welche unvorhersehbar und meist auch nicht zu verhindern ist. Je nachdem, in welchem Status Sie sich gerade befinden, ist eine Dienstunfähigkeit mal mehr und mal weniger schwerwiegend. Als dienstunfähig zählen Sie immer dann, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.
Eine Dienstunfähigkeit wird immer vom zuständigen Amtsarzt bescheinigt und hat je nach Status der Beamtenlaufbahn unterschiedliche Auswirkungen:
- Als Polizeibeamter auf Widerruf folgt auf die Feststellung der Dienstunfähigkeit die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Sie verlieren hier den Anspruch auf alle Leistungen, also auf Besoldung, Beihilfe und auch auf Versorgung.
- Wenn Sie bereits Polizeibeamter auf Probe sind, verhält es sich gleich. Bei einer Dienstunfähigkeit verlieren Sie jeglichen Anspruch auf Besoldung, Beihilfe und Versorgung und werden entlassen.
- Erst wenn Sie Beamter auf Lebenszeit sind, kann der Dienstherr Sie nicht mehr aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Hier werden Sie nach der Feststellung der Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und erhalten eine beamtenrechtliche Pension sowie Beihilfe.