Sinn & Zweck einer Dienstunfähigkeitsversicherung
Als Verwaltungsbeamter durchlaufen Sie vor der Verbeamtung auf Lebenszeit mehrere Stufen. Bei Dienstunfähigkeit während der Ausbildung droht je nach Status der Verlust aller Ansprüche. Als Beamter auf Widerruf oder Probe führt Dienstunfähigkeit zur Entlassung ohne Bezüge und Beihilfe. Erst als Beamter auf Lebenszeit bleiben Ansprüche bestehen, und Sie werden mit Pension und Beihilfe in den Ruhestand versetzt.
