Alle Beamtinnen und Beamten in Deutschland – und damit auch verbeamtete Lehrer – haben einen Anspruch auf Beihilfe vom Dienstherrn. Das bedeutet konkret, dass im Krankheitsfall 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten vom Arbeitgeber übernommen werden. In diesem Fall ist der Arbeitgeber der Staat, er erstattet nur tatsächliche Kosten. Es muss also eine Rechnung von Ihrem Arzt vorliegen. Diese erhalten Sie allerdings nur dann, wenn Sie privat versichert sind. Sind Sie also gesetzlich versichert, verlieren Sie den Anspruch auf Beihilfe.
Hierzu ein Beispiel zum besseren Verständnis: Nach einer Zahnbehandlung erhalten Sie eine Rechnung von Ihrem Zahnarzt über 2.800 Euro. Sie haben einen Beihilfesatz von 50 Prozent, müssen also nur 1.400 Euro selbst tragen.
Ihnen fällt auf: Trotz der Beihilfe bliebt eine Deckungslücke von 20 bis 50 Prozent. Diese können Sie mit der privaten Krankenversicherung für Lehrer schließen, da Sie diese Kosten nicht als Eigenanteil übernehmen dürfen. Daher ist es so praktisch, dass Sie unsere Police direkt an Ihre persönliche Situation anpassen können!