Die DU-Klausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung
Im Grunde handelt es sich bei der Dienstunfähigkeitsversicherung „nur“ um eine angepasste Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie enthält eine sogenannte DU-Klausel, die explizit an den Bedarf von Beamtinnen und Beamten der Feuerwehr angepasst ist. Du solltest dabei unbedingt zwischen „echter“ und „unechter“ DU-Klausel unterscheiden:
- Mit einer echten DU-Klausel erkennt der Versicherer die vom Amtsarzt festgestellte Dienstunfähigkeit ohne weitere Prüfung an und leistet
- Mit einer unechten DU-Klausel prüft der Versicherer nochmal selbst, ob du wirklich dienstunfähig bist. Wenn es schlecht läuft, zahlt die Versicherung dann keinen Cent aus, obwohl du deinen Job bei der Feuerwehr bereits verloren hast
Tipp: Entscheide dich bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für die Feuerwehr stets für einen Tarif der Deutschen Beamtenversicherung. Denn bei uns gibt es keine „unechten“ DU-Klauseln!