Beispiel:
Du bist im Einsatz und zerstörst dabei eine Tür. Später stellt sich heraus, dass du deine Kompetenzen überschritten hast bzw. dass die Zerstörung der Sache nicht notwendig gewesen wäre. Dein Dienstherr nimmt dich in Regress und fordert die Schadenssumme von 5.000 Euro von dir zurück. Die Diensthaftpflicht würde in diesem Fall leisten.