Bedeutung und Zweck der Dienstanfänger-Police
Mit der Dienstanfänger-Police der DBV entscheidest du dich für eine sogenannte Kombi-Versicherung. Die Police verbindet die Absicherung der Dienstunfähigkeit mit der privaten Altersvorsorge. Denn wie dein Dienstherr für dich sorgt, wenn du dienstunfähig bist, richtet sich nach deinem aktuellen Status als Beamtin oder Beamter:
- Beamte auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und verlieren alle laufenden Ansprüche gegen ihren Dienstherrn
- Auch bei Beamten auf Probe erfolgt die Entlassung aus dem Staatsdienst, die mit dem Verlust von Besoldung, Beihilfe und Versorgung verbunden ist
- Nur Beamte auf Lebenszeit werden in den Ruhestand versetzt und nicht entlassen, sie behalten ihren Anspruch auf Beihilfe und erhalten eine Pension (= Ruhegehalt)
Dienstunfähigkeit liegt immer dann vor, wenn die Beamtin oder der Beamte aus gesundheitlichen Gründen und voraussichtlich dauerhaft nicht mehr für eine Verwendung in seiner Laufbahn geeignet ist. Die Dienstunfähigkeit stellt der Amtsarzt auf Antrag des Beamten oder des Dienstherrn fest.
Beispiel: Du bist aktuell Studienrat und Beamter auf Probe. Bei einer Dienstunfähigkeit geht dein gesamtes Nettogehalt von derzeit 3.400 Euro verloren. Es entsteht eine Versorgungslücke in dieser Höhe – und das vielleicht ein Leben lang!
Die Dienstanfänger-Police zahlt dir im Fall der Fälle eine monatliche Rente, so kannst du genau den Betrag absichern, der dir durch die Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand verloren geht. Unterm Strich schließt du somit sämtliche Deckungslücken und bist vor allem in den ersten Dienstjahren auf der sicheren Seite!