Bedeutung der DU-Versicherung für Lehrer
Als Lehrerin oder Lehrer bist du immer dann dienstunfähig, wenn der Dienstherr durch ein Gutachten des Amtsarztes feststellt, dass du aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr dienstfähig bist. Für den Dienstherrn reicht dabei bereits ein Prognosezeitraum von drei Monaten, wenn du innerhalb eines halben Jahres mindestens so lange krank bist. Die Dienstunfähigkeit hat je nach Status unterschiedliche Folgen:
- Beamte auf Widerruf werden entlassen und verlieren sämtliche Ansprüche
- Auch bei Beamten auf Probe erfolgt die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis und alle Ansprüche gehen verloren
- Erst als Beamter auf Lebenszeit versetzt dich der Dienstherr bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand (Pension) und zahlt dir ein Ruhegehalt. Es liegt im Schnitt bei mindestens 1.800 Euro brutto pro Monat
Je nachdem, wie lange du bereits Lehrerin oder Lehrer bist, kann dir bei einer Dienstunfähigkeit also das gesamte Einkommen verloren gehen. Als Studienrat auf Probe verdienst du in NRW ungefähr 3.400 Euro netto. Wirst du nun wegen Dienstunfähigkeit entlassen, entsteht eine Versorgungslücke in dieser Höhe – und das Monat für Monat!
Wärst du bereits Beamter auf Lebenszeit, läge die Deckungslücke immer noch bei 1.600 Euro monatlich. In jedem Fall solltest du daher zusätzlich vorsorgen und dich mit der DU-Versicherung für Lehrer vor den gravierenden Folgen einer Dienstunfähigkeit schützen. So bist du von Beginn deiner Laufbahn an auf der sicheren Seite.