Die Beihilfe des Dienstherrn bei Lehrern im Überblick
Als verbeamtete Lehrerin oder verbeamteter Lehrer bekommst du von deinem Dienstherrn eine sogenannte Beihilfe. Dabei spielt es keine Rolle, ob du Beamter auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit bist. Für die Höhe der Beihilfe – die sogenannten Beihilfebemessungssätze – kommt es auf andere Faktoren an
- Beamte mit einem oder keinem Kind erhalten 50 Prozent Beihilfe
- Beamte mit zwei oder mehr Kindern erhalten 70 Prozent Beihilfe
- Beamten im Ruhestand steht ebenfalls 70 Prozent Beihilfe zu
- Kinder von Beamten erhalten 70 oder 80 Prozent Beihilfe
Beihilfe bekommst du nur als privatversicherter Beamter, da sie als Prozentsatz auf den Rechnungsbetrag deiner Ärzte ermittelt wird. Bist du Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, schicken dir deine Ärzte keine Rechnungen, wodurch du die Beihilfe nicht in Anspruch nehmen kannst. Daher sind rund 94 Prozent aller Beamtinnen und Beamten in Deutschland in der privaten Krankenversicherung versichert.
Um Beihilfe zu erhalten, stellst du einen Antrag beim Dienstherrn. Hast du etwa eine Rechnung über 1.500 Euro erhalten, übernimmt dein Dienstherr bei einem Beihilfesatz von 50 Prozent 750 Euro davon. Für die übrigen 750 Euro kommt die private Krankenversicherung für Lehrer auf.
