Beihilfe & Dienstherr
deine Absicherung als Beamtin oder Beamter
Als Beamtin oder Beamter hast du keinen Arbeitgeber, sondern nur einen sogenannten Dienstherrn. Im Hinblick auf deine Krankenversicherung steht dir kein Arbeitgeber-Anteil, sondern die sogenannte Beihilfe zu. Im Rahmen der Beihilfe übernimmt der Dienstherr einen Teil der dir tatsächlich entstehenden Krankheitskosten. Maßgeblich sind die Beiträge, die dir der Arzt oder das Krankenhaus in Rechnung stellt.
Die Beihilfebemessungssätze betragen:
- Für Beamte mit weniger als zwei Kindern 50 Prozent
- Für Beamte mit zwei oder mehr Kindern 70 Prozent
- Für Kinder von Beamtinnen und Beamten 70 oder 80 Prozent
- Für Beamte im Ruhestand 70 Prozent
Beispiel: Du bekommst 70 Prozent Beihilfe, dein Arzt stellt dir 1.000 Euro in Rechnung. Im Rahmen der Beihilfe übernimmt der Dienstherr 700 Euro.
Die PKV muss die verbleibenden 30 Prozent übernehmen und wird daher auch als „Restkostenversicherung“ bezeichnet. In der gesetzlichen Krankenkasse ist ein solches Modell nicht möglich, hier kannst du dich also nur zu 100 Prozent versichern. Da du keinen Arbeitgeber-Anteil und keine Rechnungen bekommst, musst du den Beitrag in voller Höhe aus deinen Bruttobezügen zahlen und verlierst meist den Anspruch auf Beihilfe.
