Mit der Diensthaftpflicht für die Feuerwehr entscheidest du dich für eine sogenannte Risikoversicherung. Denn als Beamtin oder Beamter haftest du grundsätzlich für alle Schäden, die du anderen Personen im Rahmen deiner Tätigkeit zufügst. Nur in bestimmten Fällen, etwa bei einem Einsatz, sind derartige Schäden gerechtfertigt. Hier leistet dann der Dienstherr, sodass du nicht in die Haftung genommen werden kannst.
Oft passiert es aber, dass erst Monate oder gar Jahre später herauskommt, dass deine Handlungen nicht vollständig von einer Rechtsgrundlage gedeckt waren. In diesem Fall nimmt dich der Dienstherr ganz oder teilweise in Regress, er fordert also einen Teil der Schadenssumme von dir zurück. Beamtinnen und Beamte der Feuerwehr haften dann mit ihrem gesamten privaten Vermögen.
Die Diensthaftpflicht für die Feuerwehr setzt genau hier an. Wir übernehmen berechtigte Forderungen der Gegenseite, wenn du einer anderen Person Schaden zugefügt hast. Mögliche Haftpflichtfälle sind etwa:
- Du verlierst den Schlüssel für die Wache und die Schließanlage muss ausgetauscht werden
- Du überschreitest bei einem Einsatz versehentlich deine Kompetenzen, etwa weil du zu schnell unterwegs bist
- Du fügst einer Person bei einem Einsatz einen körperlichen Schaden zu, weil du nicht wusstest, dass sie sich noch im Gebäude befindet
Nicht immer kommt es in solchen Fällen zu einer Regressforderung des Dienstherrn. Wenn es aber soweit ist, bist du mit der Diensthaftpflichtversicherung von Anfang an auf der sicheren Seite.
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