Echte und unechte DU-Klausel im Überblick
In der Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten solltest du zwingend zwischen unechter und echter Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) unterscheiden:
- Mit einer echten DU-Klausel erkennt der Versicherer die Feststellung des Dienstherrn an. Du giltst also als dienstunfähig, wenn der Dienstherr dich aus gesundheitlichen Gründen entlässt oder in den Ruhestand versetzt
- Bei einer unechten DU-Klausel prüft der Versicherer nochmal selbst, ob du wirklich dienstunfähig bist. Kommt er dabei zu einem anderen Ergebnis als der Dienstherr, kann es passieren, dass dir keine Leistungen zustehen – auch wenn du vielleicht schon entlassen wurdest und dein Einkommen verloren hast
Besonders vor der Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit hast du über den Dienstherrn keinerlei Schutz vor den Folgen einer Dienstunfähigkeit. Du musst daher unbedingt selbst vorsorgen und solltest deine Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten bereits vor der Einstellung in den Polizeidienst abschließen. So bist du von Beginn deiner Laufbahn an auf der sicheren Seite.
