Als Verwaltungsbeamtin oder Verwaltungsbeamter steht dir in Deutschland bei allen Dienstherren die sogenannte Beihilfe zu. Dein Dienstherr übernimmt also 50 oder 70 Prozent der Krankheitskosten, die dir der Arzt in Rechnung gestellt hat. Da du als gesetzlich Versicherter aber keine Rechnungen vom Arzt bekommst, kannst du die Beihilfe nur in der privaten Krankenversicherung nutzen. Sie übernimmt die übrigen 30 oder 50 Prozent der Kosten.
In die PKV kommst du aber nur, wenn du keine schweren Vorerkrankungen und sonstigen Gesundheitsrisiken mitbringst. Da du nie weißt, was in einigen oder vielen Jahren ist, solltest du dich bereits frühzeitig mit der Anwartschaft für Verwaltungsbeamte beschäftigen. Denn sie ermöglicht dir, deinen aktuellen Gesundheitszustand zu „konservieren“, zwischenzeitlich auftretende Krankheiten und Unfälle können sich dann nicht mehr auf den Beitrag zur PKV auswirken.
Beispiel: Du bist aktuell 18 Jahre alt und im Studium, mit 25 Jahren wirst du voraussichtlich ins Beamtenverhältnis eingestellt und brauchst eine private Krankenversicherung. Schließt du deine Anwartschaft für Verwaltungsbeamte nun mit 18 Jahren ab, gilt mit 25 der damals festgestellte Gesundheitszustand. Hast du etwa mit 22 eine Krankheit bekommen, wirkt sich diese nicht auf deinen Beitrag aus.
Besonders relevant ist die Anwartschaft für Verwaltungsbeamte, wenn es noch viele Jahrzehnte dauert, bis du eine private Krankenversicherung brauchst. Dies ist etwa der Fall, wenn du aktuell Heilfürsorge erhältst (möglicherweise auch in einem anderen Dienstverhältnis), später aber durch den Wechsel in den Innen- oder Verwaltungsdienst nur noch die Beihilfe bekommst.