Werden Sie als Beamtin oder Beamter dienstunfähig, kommt es für das weitere Verfahren vor allem auf Ihren Status an. Eine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn Sie – nach Feststellung des Amtsarztes – voraussichtlich dauerhaft und aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Dienstleistung imstande sind. In der Regel beantragt der Dienstherr die Erstellung des Gutachtens, Sie können dies aber auch selbst tun.
Die Unterschiede je nach Beamtenstatus sind:
- Beamte auf Widerruf und Probe werden aus dem Dienst entlassen, da es an der gesundheitlichen Eignung fehlt. Sie verlieren alle Ansprüche auf Besoldung, Beihilfe und Versorgung
- Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit können nicht entlassen werden. Daher versetzt Sie der Dienstherr in den Ruhestand und zahlt ein Ruhegehalt. Es liegt – immer abhängig vom Dienstherrn – bei mindestens 1.800 Euro brutto pro Monat
Sind Sie aktuell Beamtin auf Lebenszeit, verdienen 2.600 Euro netto und werden dienstunfähig, fehlen Ihnen über 800 Euro pro Monat. Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf oder Probe würde das gesamte Einkommen verloren gehen; die Versorgungslücke läge dann bei 2.600 Euro.
Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV sorgen Sie dafür, dass Ihnen das nicht passieren kann. Denn wir zahlen Ihnen bei amtsärztlich festgestellter Dienstunfähigkeit eine monatliche DU-Rente. Sie selbst bestimmen über deren Höhe, können also genau die drohende Versorgungslücke schließen. Sobald Sie Pensionsansprüche haben, reduzieren Sie die versicherte monatliche Leistung einfach wieder.