Echte und unechte DU-Klausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine angepasste Berufsunfähigkeitsversicherung. Konkret enthält sie eine sogenannte DU-Klausel, mit der wir die Police an den Bedarf von Beamtinnen und Beamten anpassen. Ohne die Zusatzklausel sind Sie nur unzureichend abgesichert, da die Begriffe „Berufs- und Dienstunfähigkeit“ unterschiedlich definiert sind.
Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihr Vertrag eine echte DU-Klausel enthält. Denn mit ihr erkennt die Versicherung das Gutachten des Amtsarztes sofort an. Stellt der Dienstherr also fest, dass Sie dienstunfähig sind, gilten Sie automatisch als berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen. Bei einer unechten DU-Klausel wäre dies nicht der Fall; der Versicherer würde hier erneute Untersuchungen veranlassen und gegebenenfalls die Leistung verweigern.
Ihr Vorteil: Alle Tarife der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV enthalten eine echte DU-Klausel. Hier gehen Sie also kein Risiko ein.