Private Krankenversicherung für Lehrer der DBV
Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg

Lehrerinnen und Lehrer haben als Beamte einen Anspruch auf Beihilfe. Dadurch sind sie versicherungsfrei und können selbst zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung für Lehrer entscheiden. Die PKV ist dabei nicht nur besser auf den Bedarf von Beamtinnen und Beamten zugeschnitten, sondern bietet auch die hochwertigeren Leistungen. Die DBV Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg gibt einen Überblick.

Funktionsweise & Leistungen
der privaten Krankenversicherung für Lehrer

Die private Krankenversicherung für Lehrer unterscheidet sich grundlegend von der gesetzlichen Kasse. Als Lehrerin oder Lehrer haben Sie hier unter anderem die Möglichkeit, sich alle Leistungen selbst auszusuchen. Einseitige Änderungen zu Ihrem Nachteil, wie sie in der GKV an der Tagesordnung stehen, gibt es in der PKV nicht. Außerdem richtet sich der Beitrag nach Faktoren wie Alter, Beruf und Gesundheitszustand; das Einkommen spielt keine Rolle.
 
In der PKV entscheiden Sie sich zunächst für einen Grundtarif, den Sie im Anschluss mit Zusatzbausteinen ergänzen. So profitieren Sie unter anderem von folgenden Leistungen:

  • Übernahme der Kosten für Wahlleistungen, etwa Chefarztbehandlung und Einzelzimmer im Krankenhaus sowie Krankenhaustagegeld
  • Vollständige Abdeckung von Zahnleistungen einschließlich der Mehrkosten für hochwertigen Zahnersatz und professionelle Zahnreinigungen
  • Leistung auch bei alternativen Heilmethoden und direkter Gang zum Facharzt – Sie brauchen keine Überweisung Ihres Hausarztes
  • Im Ruhestand steht Beamtinnen und Beamten eine 70-prozentige Erstattung zu Wir übernehmen ärztliche Honorare auch dann, wenn sie etwa wegen besonderen Aufwands die Höchstsätze der GOÄ übersteigen

Mit der PKV sind Sie als Lehrerin oder Lehrer also deutlich flexibler. Während der Gesetzgeber in der gesetzlichen Kasse die Leistungen auch einseitig beschränken kann, ist dies in der privaten Krankenversicherung ausgeschlossen.

Die Beihilfe
so beteiligt sich der Dienstherr an Krankheitskosten

Beamtinnen und Beamte – und damit auch die überwiegende Zahl der Lehrkräfte – haben einen Anspruch auf Beihilfe. Der Dienstherr übernimmt 50 bis 80 Prozent der entstehenden Krankheitskosten. Da es für die Erstattung auf die tatsächlichen Kosten ankommt, benötigen Sie zwingend eine Rechnung vom Arzt – diese erhalten Sie allerdings nur, wenn Sie privat krankenversichert sind. Gesetzlich krankenversicherte Lehrer verlieren daher den Anspruch auf Beihilfe weitgehend.
 
Beispiel: Sie erhalten 50 Prozent Beihilfe. An einer Rechnung über 1.000 Euro würde sich der Dienstherr mit 500 Euro beteiligen.
 
Durch die Beihilfe entsteht also zwingend eine Deckungslücke von 20 bis 50 Prozent der Aufwendungen. Hier kommt die private Krankenversicherung für Lehrer ins Spiel, da es durch die Krankenversicherungspflicht nicht möglich ist die Kosten als Eigenanteil selbst zu übernehmen. Die PKV trägt also genau den Teil der Kosten, der nicht bereits im Rahmen der Beihilfe abgedeckt ist. So sind Sie „unterm Strich“ zu 100 Prozent abgesichert.

DBV Deutsche Beamtenversicherung  Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg

Sinn und Zweck der privaten Krankenversicherung für Lehrer

Die private Krankenversicherung für Lehrer wird durch den Anspruch auf Beihilfe auch als „behilfekonforme Krankenversicherung“ oder „Restkostenversicherung“ bezeichnet. Sie hat also in erster Linie die Aufgabe der Restkostenabsicherung. Ändert sich Ihr persönlicher Beihilfesatz, etwa weil Sie Kinder bekommen oder in den Ruhestand versetzt werden, passen Sie die Krankenversicherung einfach daran an.
 
Sie möchten mehr über die PKV für Lehrer erfahren oder ein persönliches Angebot erhalten? Dann zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin. Das erfahrene Team der DBV Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg freut sich bereits auf Sie!

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich mir alle Leistungen der privaten Krankenversicherung für Lehrer selbst aussuchen?

Ja, durch das Baukastensystem stellen Sie sich genau den Schutz zusammen, den Sie benötigen. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur, dass der Grundtarif mindestens so umfangreich sein muss wie die gesetzliche Krankenversicherung.

Wie hoch ist der Beihilfesatz?

Der Beihilfesatz bestimmt sich in erster Linie nach dem Familienstand. Je nach Dienstherrn erhalten Sie zwischen 50 und 70 Prozent Beihilfe; Ihren Kindern stehen 70 oder 80 Prozent zu,

Was ist die „Öffnungsaktion“?

Im Rahmen der sogenannten Öffnungsaktion nehmen wir Sie auch dann in die private Krankenversicherung für Lehrer auf, wenn Sie aufgrund von Vorerkrankungen nicht oder nur mit Zuschlägen aufgenommen werden könnten. Der Beitragszuschlag ist dann auf maximal 30 Prozent beschränkt.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Dennis Poelmeyer

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg nehmen uns gerne Zeit für Sie. Benötigen Sie eine Beratung rund um das Thema private Krankenversicherung für Lehrer, dann setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung.

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