Die Beihilfe
so beteiligt sich der Dienstherr an Krankheitskosten
Beamtinnen und Beamte – und damit auch die überwiegende Zahl der Lehrkräfte – haben einen Anspruch auf Beihilfe. Der Dienstherr übernimmt 50 bis 80 Prozent der entstehenden Krankheitskosten. Da es für die Erstattung auf die tatsächlichen Kosten ankommt, benötigen Sie zwingend eine Rechnung vom Arzt – diese erhalten Sie allerdings nur, wenn Sie privat krankenversichert sind. Gesetzlich krankenversicherte Lehrer verlieren daher den Anspruch auf Beihilfe weitgehend.
Beispiel: Sie erhalten 50 Prozent Beihilfe. An einer Rechnung über 1.000 Euro würde sich der Dienstherr mit 500 Euro beteiligen.
Durch die Beihilfe entsteht also zwingend eine Deckungslücke von 20 bis 50 Prozent der Aufwendungen. Hier kommt die private Krankenversicherung für Lehrer ins Spiel, da es durch die Krankenversicherungspflicht nicht möglich ist die Kosten als Eigenanteil selbst zu übernehmen. Die PKV trägt also genau den Teil der Kosten, der nicht bereits im Rahmen der Beihilfe abgedeckt ist. So sind Sie „unterm Strich“ zu 100 Prozent abgesichert.