Als Beamtin oder Beamter der Feuerwehr genießen Sie eine besondere Absicherung durch Ihren Dienstherrn. Denn während des aktiven Dienstes erhalten Sie als ergänzende Fürsorgeleistungen entweder die freie Heilfürsorge oder die sogenannte Beihilfe:
- Bei der freien Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr alle anfallenden Krankheitskosten. Sie müssen lediglich eine Pflege-Pflichtversicherung abschließen, benötigen darüber hinaus aber keine Policen
- Im Rahmen der Beihilfe kommt der Dienstherr für 50 bis 70 Prozent der Krankheitskosten auf. Für die verbleibenden 30 bis 50 Prozent der Aufwendungen benötigen Sie eine private Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr (beihilfekonforme Krankenversicherung)
Beamtenrecht ist Ländersache – und damit auch Ihre Versorgung. Regelmäßig erhalten Sie bei der Feuerwehr aber die Beihilfe, nur wenige Dienstherren gewähren freie Heilfürsorge. Sie benötigen also vom ersten Tag des Beamtenverhältnisses an eine private Krankenversicherung (PKV).
Sie wird auch als „Restkostenversicherung“ bezeichnet. Denn bei einem Beihilfeanspruch von 50 Prozent übernimmt der Dienstherr von einer Rechnung über 1.000 Euro 500 Euro. Es verbleiben 500 Euro, die über die private Krankenversicherung für die Feuerwehr gedeckt sind. Durch die Krankenversicherungspflicht in Deutschland sind Sie verpflichtet, sich entsprechend abzusichern.