Die Beihilfe des Dienstherrn bei Beamtinnen und Beamten
Egal bei welchem Dienstherrn Sie beschäftigt sind: Als Beamtin oder Beamter haben Sie einen Anspruch auf Beihilfe. Der Dienstherr beteiligt sich im Umfang von 50 bis 70 Prozent an den tatsächlich entstehenden Krankheitskosten. Maßgeblich sind die Beträge, die Ihnen Ihr Arzt in Rechnung stellt.
Achtung: Eine Rechnung erhalten Sie nur, wenn Sie privat krankenversichert sind. Als gesetzlich Versicherter können Sie daher keine Beihilfeleistungen in Anspruch nehmen.
Wie hoch die Beihilfe ausfällt, richtet sich nach Ihrem Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder. In der Regel erhalten Sie 50 Prozent Beihilfe, haben Sie aber mehr als zwei Kinder, erhöht sich der Satz auf 70 Prozent. Ihren Kindern steht, ebenfalls abhängig vom Dienstherrn, entweder 70 oder 80 Prozent Beihilfe zu.
Beispiel: Sie erhalten eine Rechnung über 1.000 Euro und haben einen Beihilfeanspruch von 70 Prozent. Der Dienstherr übernimmt 700 Euro, für die verbleibenden 300 Euro brauchen Sie eine private Krankenversicherung für Beamte (Restkostenversicherung).