Sinn und Zweck
der DBV Anwartschaft für Beamte der Feuerwehr
Als Beamter der Feuerwehr haben Sie während des aktiven Dienstes häufig einen Anspruch auf freie Heilfürsorge. Die jeweilige Entscheidung trifft der Dienstherr, sodass es in den einzelnen Bundesländern mitunter abweichende Regelungen gibt.
Gewährt der Dienstherr freie Heilfürsorge, benötigen Sie während des aktiven Dienstes keine Krankenversicherung. Alle anfallenden Behandlungs- und Krankheitskosten werden vom Bund oder vom jeweiligen Bundesland übernommen. Notwendig ist lediglich der Abschluss der gesetzlich vorgeschriebenen, privaten Pflege-Pflichtversicherung.
Allerdings fällt der Anspruch auf freie Heilfürsorge nach dem aktiven Dienst weg. Hier erhalten Sie nur noch die Beihilfe, in deren Rahmen der Dienstherr zwischen 50 und 70 Prozent Ihrer Krankheitskosten übernimmt. Für die verbleibenden 30 bis 50 Prozent der Aufwendungen ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung erforderlich. An dieser Stelle kommt die Anwartschaft für die Feuerwehr der Deutschen Beamtenversicherung ins Spiel.
Denn bei Aufnahme in die private Krankenversicherung wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Ihr Gesundheitszustand bestimmt, ob und zu welchen Konditionen Sie den Versicherungsschutz erhalten können. Vorerkrankungen können dazu führen, dass Sie keine private Krankenversicherung erhalten oder mit erheblichen Mehrkosten (Risikozuschlägen) rechnen müssen.
Unsere Anwartschaft für die Feuerwehr „konserviert“ daher Ihren aktuellen Gesundheitszustand. Nach dem Abschluss auftretende Erkrankungen wirken sich nicht mehr auf Ihre spätere Versicherbarkeit in der privaten Krankenversicherung aus. Treten Sie später in die PKV ein, erhalten Sie den Schutz so, wie Sie ihn auch mit Ihrem heutigen Gesundheitszustand erhalten könnten. Außerdem gewähren wir Ihnen eine Aufnahmegarantie, werden Sie also keinesfalls ablehnen.