Beamtinnen und Beamte sind „versicherungsfrei“. Als Referendar oder Lehramtsanwärter entscheiden Sie daher selbst zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Auch wenn Sie hier die freie Auswahl haben, gilt die gesetzliche Versicherungspflicht. Es ist also nicht zulässig, keine Krankenversicherung abzuschließen. Neben Beamtinnen und Beamten sind auch Studierende und Selbstständige versicherungsfrei.
Referendare und Lehramtsanwärter erhalten Beihilfe. Der Dienstherr übernimmt je nach Familienstand zwischen 50 und 70 Prozent der entstehenden Krankheitskosten. Maßgeblich sind dabei immer die vom Arzt abgerechneten Aufwendungen. Eine Rechnung erhalten Sie aber nur, wenn Sie privat krankenversichert sind, da in der gesetzlichen Kasse alle Kosten direkt über das Kärtchen abgerechnet werden.
Referendare, die sich freiwillig gesetzlich versichern, erhalten daher keine Beihilfe. Da es im Beamtensystem keinen Arbeitgeber-Anteil gibt, müssen sie den gesamten Beitrag für ihre Krankenkasse selbst aus dem Bruttogehalt zahlen. Die private Krankenversicherung ist daher in den meisten Fällen die bessere Wahl.
Wie hoch die Beihilfe ausfällt, bestimmt sich nach dem Beihilfesatz. Die Bemessungssätze sehen etwa wie folgt aus:
- Beamte mit weniger als zwei Kindern erhalten 50 Prozent
- Beamte mit zwei oder mehr Kindern erhalten 70 Prozent
- „Beamtenkinder“ erhalten 70 oder 80 Prozent Beihilfe
- Der Ehepartner eines Beamten bekommt ebenfalls 70 Prozent
Reichen Sie eine Rechnung über 1.000 Euro bei der Beihilfestelle ein, erstattet sie bei einem Beihilfesatz von 70 Prozent 700 Euro. Für den verbleibenden Teil der Kosten brauchen Sie eine private Krankenversicherung, die daher auch als „Restkostenversicherung“ oder „beihilfekonforme KV“ bezeichnet wird.