Echte und unechte DU-Klausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung
Bei der „Dienstunfähigkeitsversicherung“ handelt es sich im Grunde genommen um eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung. Der wesentliche Unterschied besteht aber darin, dass die Police eine sogenannte DU-Klausel enthält. Nur mit dieser Zusatzvereinbarung profitieren Polizistinnen und Polizisten tatsächlich von den Leistungen, die sie im Fall der Fälle benötigen. Die Unterschiede im kurzen Überblick:
- Echte DU-Klausel: Der Versicherer erkennt das Gutachten des Amtsarztes, also die Feststellung der Dienstunfähigkeit, ohne weitere Prüfung an. Sie gelten also automatisch als berufsunfähig, wenn eine DU festgestellt wurde
- Unechte DU-Klausel: Der Versicherer prüft nochmal selbst, ob Sie wirklich dienstunfähig sind. Kommt er dabei zu einem anderen Ergebnis als der Dienstherr, erhalten Sie unter Umständen keine Leistung, auch wenn Sie Ihren Job bereits verloren haben
Alle Tarife der DBV enthalten daher eine echte Dienstunfähigkeitsklausel. So sind Sie als Polizistin oder Polizist immer auf der sicheren Seite.