Ein altersbedingtes Ruhegehalt steht jedem Beamten der Polizei zu, der altersbedingt in den Ruhestand eintritt. Doch was ist, wenn der Beamte dienstunfähig wird? Steht ihm auch dann ein Ruhegehalt zu? Dies hängt von einigen Faktoren ab. Insbesondere spielt hierbei der Beamtenstatus des Beamten der Polizei eine maßgebliche Rolle.
Beamte auf Widerruf/Probe
Beamte der Polizei, die sich in ihrem Vorbereitungsdienst befinden gelten als Beamte auf Widerruf. Mit erfolgreichem Abschluss der Laufbahnprüfung werden Sie zum Beamten auf Probe ernannt. Erst, wenn Sie sich in dieser Probezeit unter Beweis stellen, erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Während dieser langen Vorbereitungsphase gelten die Beamten der Polizei als sogenannte Beamtenanwärter. Dieser Status ist Grund dafür, dass die Unterstützung des Dienstherrn geringer ausfällt als bei einem Beamten auf Lebenszeit. Das „Weniger“ an Unterstützung drückt sich beispielsweise im Ruhegehalt aus.
Einem jungen Beamten der Polizei steht nur dann ein Ruhegehalt zu, wenn die Ursache für die Dienstunfähigkeit in die Ausübung des Dienstes fällt. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Beamte aus dem Beamtenverhältnis entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Sie erhalten dann nur sehr geringe Rentenzahlungen. Hier entstehen große finanzielle Einbußen, die man mit einem geeigneten Dienstunfähigkeitsschutz absichern kann.
Die Dienstanfänger-Police ist ein solches Mittel, um sich vor den Belastungen, die mit einer Dienstunfähigkeit einhergehen abzusichern. Junge Beamte der Polizei erhalten mit dieser Versicherung ein leistungsstarkes Kombi-Produkt aus Dienstunfähigkeitsschutz und privater Altersvorsorge.
Beamte auf Lebenszeit
Anders sieht es bei Beamten der Polizei aus, die bereits auf Lebenszeit verbeamtet wurden. Ihnen steht im Falle der Dienstunfähigkeit ein bedingungsloses Ruhegehalt zu. Das heißt, dass ihnen auch bei Dienstunfähigkeit, die während der Freizeit entstanden ist, ein Ruhegehalt zusteht. Wenn der Beamte der Polizei dienstunfähig werden sollte, wird er von seinem Dienstherrn vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Dann erhält er ein monatliches Ruhegehalt. Das Ruhegehalt umfasst jedoch maximal 71,75% des monatlichen Gehalts aus dem aktiven Dienst.
Ein Anspruch auf das Maximum besteht zudem nur für Beamte der Polizei, die mindestens 40 Dienstjahre abgeleistet haben. Und selbst zwischen maximalem Ruhegehalt und Gehalt aus dem aktiven Dienst klafft eine große Lücke. Diese muss geschlossen werden, um finanziellen Engpässen vorzubeugen. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andersen & Lohe in Stockelsdorf erhalten Beamte der Polizei eine zuverlässige finanzielle Absicherung.