Anwartschaftsversicherung: Freie Heilfürsorge oder Beihilfe
Seiner Pflicht zur Gesundheitsfürsorge kann der Dienstherr auf unterschiedliche Art und Weise nachkommen. Am häufigsten leistet der Dienstherr Beihilfe. Hierbei übernimmt er einen Teil der Gesundheitskosten. Das Minimum liegt bei 50%, das Maximum bei 80% Kostenübernahme. Da die Beihilfe jedoch nur einen Teil der Gesundheitskosten deckt, können schweren oder langen Erkrankungen für Sie immer noch mit hohen Kosten verbunden sein. Um diesen Kosten vorzubeugen, sind Beamte der Polizei zum Abschluss einer entsprechenden Restkostenversicherung verpflichtet.
Eine derartige Restkostenversicherung müssen Beamte der Polizei mit Anspruch auf feie Heilfürsorge nicht abschließen. Hier übernimmt der Dienstherr die Kosten vollumfänglich. Die Leistungen können dabei mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung verglichen werden. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andersen & Lohe in Stockelsdorf klären Sie gerne über die Unterschiede zwischen Beihilfe und freier Heilfürsorge auf.
Anwartschaftsversicherung: Irgendwann benötigt jeder eine Restkostenversicherung
Der große Vorteil der freien Heilfürsorge ist, dass sich der Beamte der Polizei um keine zusätzliche Versicherung kümmern muss. Jeder Anspruch auf freie Heilfürsorge wandelt sich jedoch früher oder später in einen Beihilfeanspruch um. Das heißt jeder Beamte der Polizei muss irgendwann eine Restkostenversicherung abschließen. Als Beamter erhält man mit einer beihilfekonformen, privaten Krankenversicherung eine sehr leistungsstarke Krankenversicherung.
Da Alter und Gesundheitszustand bei der Beitragsberechnung der privaten Krankenversicherung eine große Rolle spielen, können die Kosten sehr hoch sein. Mithilfe einer Anwartschaftsversicherung können Sie diesem Problem umgehen. Wer in jungen Jahren eine Anwartschaftsversicherung abschließt, „friert“ beispielsweise Alter und Gesundheitszustand ein, um später mit günstigeren Konditionen einsteigen zu können.