Welche Leistungen trägt die gesetzliche bzw. die private Pflegeversicherung?
Als Soldat sind Sie in der Regel in der privaten Pflegeversicherung versichert. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung, die der gesetzlichen Krankenversicherung in vielerlei Hinsicht weit voraus ist, was das Leistungsspektrum angeht, ist die private Pflegeversicherung mit der gesetzlichen Pflegeversicherung weitgehend gleichgeschaltet. Das bedeutet, dass Sie auch als Soldat lediglich die „normalen“ Pflegeleistungen aus Ihrer privaten Pflegeversicherung erhalten.
Die Höhe der Pflegegeldzahlungen richtet sich seit 2017 nach dem zugewiesenen Pflegegrad. Dabei werden die folgenden Leistungen gewährt:
- Bei Grad 1: 125 Euro für ambulante, 125 Euro für stationäre Pflegeleistungen.
- Bei Grad 2: 698 Euro für ambulante, 770 Euro für stationäre Pflegeleistungen.
- Bei Grad 3: 1.298 Euro bei ambulanten und 1.262 Euro bei stationären Leistungen.
- Bei Grad 4: 1.612 Euro bei ambulanten Pflegeleistungen und 1.775 Euro für stationäre Dienstleistungen im Pflegebereich.
- Bei Grad 5: 1.995 Euro für ambulante und 2.005 Euro für stationäre Pflegeleistungen.
Bei Soldaten im Ruhestand tritt die Beihilfe anstelle der klassischen Pflegeversicherung. Die von Seiten der Pflegeversicherung oder der Beihilfe gewährten Pflegeleistungen kommen aber in vielen Fällen nicht an die tatsächlichen Kosten der Pflege heran. Vor allem dann nicht, wenn betreutes Wohnen oder gar eine Rundumbetreuung in einem Pflegeheim oder einem Seniorenwohnsitz notwendig werden sollten.
Sie wollen sicherstellen, dass Sie im Alter Ihre Pension nicht für Ihre Pflege ausgeben müssen oder dass Ihre Kinder nicht für die Kosten Ihres Heimplatzes herangezogen werden? Gern helfen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sven Lohe & Nils Andersen in Stockelsdorf Ihnen dabei, die zu Ihnen passende Pflegevorsorge für Soldaten zu finden.