Krankenversicherung

In Deutschland gilt eine allgemeine Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Dies gilt nicht nur für normale Arbeitnehmer, sondern auch für Beamte. Beamte der Polizei stellen hierbei keine Ausnahme dar. Auch sie trifft die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sven Lohe & Nils Andersen in Stockelsdorf möchten Ihnen im Folgenden wichtige Informationen zum Thema Krankenversicherung geben.

Die Versicherungspflicht

Die beiden Säulen

Die Gesundheitsfürsorgepflicht des Dienstherrn

Beihilfe oder freie Heilfürsorge

Der Beihilfeanspruch

Die einkommensunabhängige Wahlfreiheit

Beamte der Polizei, die Beihilfe beziehen, müssen eine Restkostenversicherung abschließen. Hierbei haben sie, anders als klassische Arbeitnehmer, keine Versicherungspflichtgrenzen zu beachten. Die Beamten haben vielmehr eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Das bedeutet, dass sie bereits als junger Beamter mit vergleichsweise geringem Gehalt die Vorzüge der privaten Krankenversicherung genießen können. Mit der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung haben Sie die optimale Lösung an Ihrer Seite.

Vorsorge mit Anwartschaftsversicherung

Doch wie sieht es mit den Beamten der Polizei aus, die freie Heilfürsorge beziehen? Diese müssen sich darauf einstellen, dass der Anspruch auf freie Heilfürsorge früher oder später in einen Beihilfeanspruch umgewandelt wird. Spätestens dann müssen diese Beamten ebenfalls eine Restkostenversicherung abschließen. Da dies häufig erst im fortgeschrittenen Alter passiert, kann der Beitritt in die private Krankenversicherung dann mit hohen Kosten verbunden sein. Dieser Tatsache kann man jedoch aus dem Weg gehen. Mithilfe der Anwartschaftsversicherung können Beamte der Polizei bereits für den späteren Versicherungsbeitritt vorsorgen. Die Faktoren, die beim späteren Eintritt in die private Krankenversicherung Relevanz haben, werden mit Abschluss der Anwartschaftsversicherung eingefroren und beim Beitritt in die private Krankenversicherung als Berechnungsgrundlage für den Beitrag herangezogen.

Die größten Unterschiede zwischen GKV und PKV

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV) unterscheiden sich elementar voneinander. Im Folgenden haben Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sven Lohe & Nils Andersen in Stockelsdorf einmal die bedeutsamsten Unterschiede aufgelistet.

Beitragsberechnung

Leistungen

Beihilfe

Fordern Sie individuelle Beratung an

Die PKV wiederum sichert Ihnen die Unterstützung durch die Beihilfe zu. Mit der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sven Lohe & Nils Andersen in Stockelsdorf erhalten Beamte der Polizei einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz.

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