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DBV Sven Lohe & Nils Andersen in Stockelsdorf Truppenärztlichen Versorgung

Grundwissen für Soldaten - Krankheitskosten während der truppenärztlichen Versorgung

Als Soldat der Deutschen Bundeswehr kommen Sie in den Genuss der kostenfreien truppenärztlichen Versorgung, der Heilfürsorge. Das bedeutet, dass Sie, ohne einen eigenen Versicherungsbeitrag oder eine Zuzahlung leisten zu müssen, von den Truppenärzten der Bundeswehr kostenlos versorgt werden. Auch in Bundeswehrkrankenhäusern erfolgt die Versorgung komplett kostenlos für Sie.

Wenn Sie die Dienste eines zivilen Arztes in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie sich allerdings zuvor eine Überweisung bei Ihrem behandelnden Truppenarzt einholen. Im folgenden Artikel möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sven Lohe & Nils Andersen in Stockelsdorf Ihnen die Hintergründe der Heilfürsorge für Soldaten näherbringen.

Dieser Personenkreis hat Anspruch auf die truppenärztliche Versorgung

In den Genuss der truppenärztlichen Versorgung kommen Sie als Berufssoldat oder als Soldat auf Zeit in Ihrer aktiven Zeit – also solange Sie Besoldung von Ihrem Dienstherrn erhalten. Der Anspruch erlischt bei Soldaten auf Zeit nach dem Ende der Zeit als Soldat und bei einem Berufssoldaten mit dem Eintritt in den Ruhestand. Auf die Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung für Soldaten folgt ein Anspruch auf Beihilfe. Diese entspricht der Beihilfe, die generell für Beamte in Deutschland vorgesehen ist.

Die Höhe der Beihilfe bemisst sich nach Ihrem Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder. Der Anspruch auf Beihilfe kann auch auf die Kinder und unter Umständen auch auf den Ehepartner übertragen werden. Allerdings entspricht der Anspruch auf Beihilfe – im Gegensatz zu dem Anspruch auf die truppenärztliche Versorgung für Soldaten – niemals einer Kostenübernahme von 100 % durch den Dienstherrn. Grundsätzlich werden hier zwischen 50 und 70 % Ihrer Kosten und bis zu 80 % der Kosten von Angehörigen wie Kindern übernommen.

Für die restliche Summe müssen Sie eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abschließen.

Diese Unterschiede bestehen zwischen der truppenärztlichen Versorgung und der Beihilfe

Grundsätzlich gilt in Deutschland die Sozialversicherungspflicht und damit auch eine Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass jeder Mensch in Deutschland krankenversichert ist und sich so die notwendige medizinische Versorgung leisten kann. Bei Soldaten mit einem Anspruch auf die Heilfürsorge ist das anders.

Denn in diesem Fall werden alle notwendigen Leistungen der Krankenversicherung durch die truppenärztliche Versorgung abgedeckt. Daher gehören die Soldaten mit Anspruch auf die truppenärztliche Versorgung zu den wenigen Personengruppen, für die es keine weitere Versicherungspflicht gibt.

Das bringt Ihnen als Soldat mit Anspruch auf Heilfürsorge den Vorteil, dass Sie von Ihrem Sold keine weitere Krankenversicherung mehr bezahlen müssen. Es bringt allerdings auch einen geringfügigen Nachteil mit sich. So sind die Leistungen der Beihilfe und der meisten privaten Krankenversicherer, die eine beihilfekonforme private Krankenversicherung anbieten, deutlich umfangreicher als die Leistungen der truppenärztlichen Versorgung für Soldaten, die sich eher an dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren.

Das bietet die truppenärztliche Versorgung für Soldaten

Die Leistungen der truppenärztlichen Versorgung für Soldaten umfasst in der Hauptsache die folgenden Punkte:

  • Kosten der vorbeugenden Gesundheitsfürsorge
  • Die Kosten der ärztlichen Behandlung im Krankheitsfall einschließlich Psychotherapie
  • Kosten der Betreuung durch einen Arzt, Hebamme oder Entbindungspfleger bei Schwangerschaft und Entbindung
  • Die Kosten einer zahnärztlichen Behandlung einschließlich Zahnersatz
  • Anfallende Kosten einer stationären Behandlung im Krankenhaus soweit nötig – hier wird in der Regel von einer Behandlung in einem Bundeswehrkrankenhaus ausgegangen
  • Behandlungen in medizinischen Rehabilitationseinrichtungen
  • Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln
  • Heil- und Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte und Ähnliches bis zu einem festgelegten Satz
  • Kosten einer ärztlichen Behandlung im Ausland, soweit diese notwendig ist und bis maximal in der Höhe der Kosten, die die gleiche Behandlung auch in Deutschland verursacht hätte
  • Soweit sinnvoll und möglich die Kosten einer künstlichen Befruchtung

Kann man die truppenärztliche Versorgung auch in Phasen ohne Besoldung erhalten?

Tatsächlich besteht ein Anspruch auf die truppenärztliche Versorgung auch in Zeiten, in denen Sie keine Besoldung erhalten. Allerdings nur in Ausnahmefällen und diese sind klar deklariert und abschließend geregelt. Diese Ausnahmefälle sind:

  • Wenn Sie in Elternzeit sind und aufgrund dessen vorübergehend keine Bezüge erhalten, besteht der Anspruch auf freie Heilfürsorge weiterhin.
  • Bei einer Freistellung vom Dienst für die Betreuung der Kinder oder eines nahen Angehörigen haben Sie ebenfalls weiterhin Anspruch auf truppenärztliche Versorgung.
  • Wenn Sie als Sanitätsoffiziersanwärter zum Studium beurlaubt sind, gelten die Regelungen für Sie ebenfalls weiterhin.
  • Bei einer medizinisch notwendigen Behandlung im Ausland werden die Kosten zwar übernommen. Sie sind aber auf den Betrag gedeckelt, der bei einer Behandlung im Inland maximal vom Dienstherrn übernommen worden wäre.

Das kommt nach der truppenärztlichen Versorgung für Soldaten

Wenn Ihre Dienstzeit beendet ist, endet automatisch auch Ihr Anspruch auf die truppenärztliche Versorgung für Soldaten. In der Folge haben Sie einen Anspruch auf Beihilfe. Soldaten auf Zeit haben den Beihilfeanspruch für die Dauer, für die sie anschließend noch Übergangsgebührnisse erhalten.

Für Berufssoldaten im Ruhestand besteht der Beihilfeanspruch durchgehend. In der Regel werden durch die Beihilfe zwischen 50 und 70 % Ihrer Kosten der Gesundheitsversorgung und bis zu maximal 80 % der Kosten der Gesundheitsversorgung von Kindern oder Ehepartner, soweit diese beihilfeberechtigt sind, übernommen.

Da hier nicht mehr die vollen Kosten der Gesundheitsversorgung getragen werden, besteht für Sie als Beihilfeempfänger nun auch wieder eine Verpflichtung zur Krankenversicherung. Das bedeutet, dass Sie die Wahl haben eine gesetzliche Versicherung abzuschließen oder eine beihilfekonforme private Krankenversicherung.

Die beihilfekonforme private Krankenversicherung trägt die Differenz zwischen den Leistungen der Beihilfe und den tatsächlichen Kosten und bringt Ihnen den Vorteil, dass Sie als Privatpatient hier von einem insgesamt sehr hohen Leistungsniveau profitieren können.

Sie wollen mehr zu dem Thema erfahren? Wir stehen Ihnen gern zur Seite!

Auch wenn sich viele Menschen wenig Gedanken um das Thema Krankenversicherung machen, während sie durch die truppenärztliche Versorgung abgesichert sind, sollten Sie dieses Thema dennoch nicht außer Acht lassen. Denn auch wenn die truppenärztliche Versorgung für Soldaten kostenlos gewährt wird, ist die spätere Beihilfe eben doch mit den Kosten einer zusätzlichen Krankenversicherung verbunden.

Sie möchten jetzt schon wissen, wie Sie sich die bestmögliche Absicherung zu einem möglichst niedrigen Preis sichern können? Sprechen Sie einfach unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sven Lohe & Nils Andersen in Stockelsdorf an. Wir helfen Ihnen gern dabei, die für Sie passende Lösung zu finden und beraten Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten.

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