Kann man die truppenärztliche Versorgung auch in Phasen ohne Besoldung erhalten?
Tatsächlich besteht ein Anspruch auf die truppenärztliche Versorgung auch in Zeiten, in denen Sie keine Besoldung erhalten. Allerdings nur in Ausnahmefällen und diese sind klar deklariert und abschließend geregelt. Diese Ausnahmefälle sind:
- Wenn Sie in Elternzeit sind und aufgrund dessen vorübergehend keine Bezüge erhalten, besteht der Anspruch auf freie Heilfürsorge weiterhin.
- Bei einer Freistellung vom Dienst für die Betreuung der Kinder oder eines nahen Angehörigen haben Sie ebenfalls weiterhin Anspruch auf truppenärztliche Versorgung.
- Wenn Sie als Sanitätsoffiziersanwärter zum Studium beurlaubt sind, gelten die Regelungen für Sie ebenfalls weiterhin.
- Bei einer medizinisch notwendigen Behandlung im Ausland werden die Kosten zwar übernommen. Sie sind aber auf den Betrag gedeckelt, der bei einer Behandlung im Inland maximal vom Dienstherrn übernommen worden wäre.