Gesetzliche Pflegepflichtversicherung
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung werden in der Regel automatisch Mitglied in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Hier erbringt die Versicherung Sach- und/oder Geldleistungen. Darüber hinaus ist es möglich, dass ein angehöriger Pfleger ein sogenanntes Pflegegeld erhält. Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt der Arbeitgeber auch hier die Hälfte der anfallenden Beiträge. Dies gilt, anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, auch für Beamte der Polizei. Die Beihilfe übernimmt die Kosten zur Hälfte.
Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden auch die Beiträge der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung anhand des Einkommens des Versicherungsnehmers errechnet. Hieraus folgt, dass Gutverdiener einen weitaus höheren Beitrag zahlen müssen als Geringverdiener. Dies fußt auf dem Solidaritätsprinzip. Allerdings resultieren hieraus auch einige Probleme. Da der demografische Wandel Deutschland immer weiter altern lässt, müssen immer weniger junge gesunde Menschen für immer mehr ältere pflegebedürftige Menschen Kosten tragen. Im Umkehrschluss kann dieser Wandel früher oder später zu Leistungskürzungen oder Beitragserhöhungen führen.
Private Pflegepflichtversicherung
Die private Pflegepflichtversicherung setzt nicht auf Geld- und Sachleistungen. Hier setzt man vielmehr auf das Prinzip der Kostenerstattung. Das heißt, dass der Beamte der Polizei zunächst in Vorkasse treten muss. Die Kosten, die angefallen sind, kann der Beamte der Polizei im Anschluss bei seiner privaten Pflegepflichtversicherung ersetzen lassen. Wie die private Krankenversicherung setzt auch die private Pflegepflichtversicherung auf das Individualprinzip. Hier sorgt jeder Versicherungsnehmer für sich selbst vor. Aus diesem Grund spielen beim Beitrag der privaten Pflegepflichtversicherung auch nicht das Einkommen des Beamten der Polizei eine Rolle. Es stehen vielmehr persönlichen Faktoren des Beamten der Polizei im Fokus. Beispielhaft zu nennen seien dabei Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang des Versicherungsvertrags.
Eine Mitgliedschaft in der privaten Pflegepflichtversicherung ist jedoch nicht für jedermann möglich. Hierbei kommt es bei Arbeitnehmern auf das Einkommen an. Wie bei der privaten Krankenversicherung, kann nur der eintreten, wessen Einkommen über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt. Eine Ausnahme bilden hierbei Beamte der Polizei sowie Beamte im Allgemeinen. Sie haben eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Pflegepflichtversicherung.