DBV Sven Lohe & Nils Andersen in Stockelsdorf Pflegepflichtversicherung

Pflegepflichtversicherung

Eine Pflegepflichtversicherung sollte nicht nur im Fokus älterer Beamter der Polizei stehen. Schließlich kann es, unabhängig vom Alter, jeden treffen. Sollte es zum Ernstfall der Pflegebedürftigkeit kommen, können selbst die alltäglichsten Verrichtungen zur schweren Belastung werden. Schlimmstenfalls kann man sie allein gar nicht mehr bewältigen. In solch einem Fall wird fremde Hilfe elementar. Mit dieser mentalen und körperlichen Belastung geht auch eine finanzielle Belastung einher. Damit Sie als Beamter der Polizei keine Abstriche bei Ihrer Betreuung befürchten müssen, ist der Abschluss einer leistungsstarken Pflegepflichtversicherung das A und O.

Darum sollten Sie sich absichern

Man spricht nicht ohne Grund von einer Pflegepflichtversicherung: Wie auch bei der Krankenversicherung gilt in Deutschland die Pflicht zum Abschluss einer Pflegeversicherung. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand. Sollte ein Mensch pflegebedürftig werden, soll die angemessene Pflege nicht an finanziellen Hürden scheitern. Durch diese Pflicht, sind mittlerweile nahezu alle Bürger vor den Risiken der Pflegebedürftigkeit abgesichert. Doch die Pflicht zum Abschluss einer passenden Versicherung ist nicht die einzige Parallele zum System der Krankenversicherung. Auch im Bereich der Pflegepflichtversicherung unterscheidet man zwischen gesetzlicher und privater Versicherung. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sven Lohe & Nils Andersen in Stockelsdorf möchten Ihnen im Folgenden die wichtigsten Unterschiede aufzeigen.

Unterschiede beider Systeme

Wirft man einen Blick auf den Leistungskatalog von gesetzlicher und privater Pflegepflichtversicherung wird eines sofort deutlich: Die Unterschiede sind marginal. Dies unterscheidet die Pflegepflichtversicherung stark von der Krankenversicherung. Im Bereich der Krankenversicherung unterscheiden sich die Systeme sehr stark voneinander. Bei der Pflegepflichtversicherung hingegen finden sich die größten Unterschiede im Bereich der Kostentragung.

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Private Pflegepflichtversicherung

Die Leistungen

Selbstverständlich können Beamte der Polizei auch in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung eintreten. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn der Beamte der Polizei ohnehin bereits Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Während der Beamte der Polizei jedoch die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung selbst tragen muss, greift ihm bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung die Beihilfe zur Hälfte unter die Arme. Obwohl sich private und gesetzliche Pflegepflichtversicherung bei Kostentragung und Beitragszahlung unterscheiden, gibt es auch viele Gemeinsamkeiten. Dies betrifft vor allem die Leistungen. Im Folgenden haben Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sven Lohe & Nils Andersen in Stockelsdorf die wichtigsten Voraussetzungen für die Leistungsansprüche aufgelistet.

Anspruch auf Leistungen:

  • Der Beamte der Polizei muss mindestens seit sechs Monaten pflegebedürftig sein
  • Er benötigt Hilfe bei alltäglichen Dingen (bspw. Waschen, Essen, Haushalt)
  • Bedarf an Hilfe umfasst mindestens 90 Minuten am Tag
  • mindestens 45 Minuten müssen Grundversorgung umfassen
  • Pflege ambulant, stationär oder teilstationär von Nöten

Ein wichtiges Kriterium ist der Pflegegrad bzw. die Pflegestufe des Beamten der Polizei. Hiervon gibt es insgesamt fünf. Mit steigendem Pflegegrad steigen auch die Leistungsansprüche des Versicherten. Diese setzen sich aus Art, Dauer und Schwere der Beeinträchtigung zusammen. Der Pflegebedürftige hat die Entscheidungsgewalt darüber, wer ihn pflegen darf bzw. soll.

Pflegeort

Die Pflege kann an unterschiedlichen Orten stattfinden. Hierbei hat der Beamte der Polizei die Wahl zwischen einer stationären, teilstationären oder ambulanten Pflege.

Tages- oder Nachtpflege

Bei der Tages- oder Nachtpflege wird der Beamte der Polizei in den eigenen vier Wänden gepflegt. Der Pflegebedürftige wird lediglich tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut. Dies ist auch nur für wenige Stunden möglich. Die Tages- oder Nachtpflege kann auch komplett in den eigenen vier Wänden stattfinden. Dafür kommt jeden Tag für einige Stunden eine Pflegekraft vorbei, um den Beamten der Polizei zu betreuen.

Stationäre Pflege

Die besonders schweren Pflegefälle haben häufig keine andere Wahl, als in eine stationäre Pflegeeinrichtung zu gehen. Nur hier ist eine sorgsame Rundum-Betreuung kompromisslos möglich. Wer in einer stationären Pflegeeinrichtung betreut wird, erhält die entsprechenden Pflegekosten bis zur Höhe der gesetzlichen Pflegesätze erstattet.

Vorteile

Wer sich für die private Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sven Lohe & Nils Andersen in Stockelsdorf entscheidet, profitiert von vielen Vorteilen. Allen voran sind dabei die umfangreichen Leistungen zu nennen. Diesbezüglich können auch individuelle Anpassungen vorgenommen werden. Bei der Aufnahme in die private Pflegepflichtversicherung dürfen darüber hinaus Vorerkrankungen zu keinem Ausschlusskriterium der Aufnahme werden. Eine Kündigung des Versicherungsvertrags darf seitens des Versicherers ebenfalls nicht vorgenommen werden, solange die Versicherungspflicht besteht. Des Weiteren können Kinder des Versicherungsnehmers beitragsfrei mitversichert werden.

Wir beraten Sie gerne

Haben Sie weitere Fragen zu Ihrem optimalen Versicherungsschutz? Dann kontaktieren Sie uns. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sven Lohe & Nils Andersen in Stockelsdorf ist gerne für Sie da. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin.

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