Warum ist eine Diensthaftpflichtversicherung notwendig?
Eine kurze Ablenkung durch ein Gespräch mit einem Kollegen im Nebenraum und einer ihrer Schüler hat sich im Klassenraum versehentlich verletzt. Solch ein Szenario kann natürlich mal passieren und meist geht es auch glimpflich aus. Doch eigentlich haben Sie in diesem Moment ihre Aufsichtspflicht verletzt, sodass Sie dafür haften müssten. Dieses Risiko ist deutlich höher, wenn Sie auf Klassenfahrten oder Wandertagen mit ihren Schülern unterwegs sind. Um sich vor solchen Fällen optimal abzusichern, gehört die Diensthaftpflichtversicherung zum Standardrepertoire eines jeden Lehrers. Schon als Beamter auf Widerruf besteht bereits ein höheres Haftungsrisiko. Deshalb sollten Sie sich mit der Diensthaftpflichtversicherung vor Schadensersatzforderungen für Schäden, die während Ihrer Aufsicht passieren, absichern.
Was ist eigentlich alles versichert?
Da Sie in ihrer Tätigkeit als Lehrer, Referendar oder Beamter auf Probe einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt sind, sind in unserer Diensthaftpflichtversicherung Personen-, Sach- oder Vermögensschäden abgesichert. Des Weiteren gilt dieser Schutz für Schäden, die Sie ihrem Dienstherrn zufügen. Wenn beispielsweise durch ihre Aufsichtsverletzung eine Person einen Schaden erlitten hat, dann kann die Schadenersatzforderung schnell teuer werden. So kann es sein, dass medizinische und therapeutische Behandlungsmaßnahmen anfallen, Sie Schmerzensgeld oder bei Invalidität, Sie sogar eine lebenslange Rentenzahlung leisten müssen. Wie gut, dass die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sven Lohe & Nils Andersen in Stockelsdorf im Fall der Fälle an Ihrer Seite ist und diese für Sie übernimmt.
Und wann sind Sie versichert?
Wenn Schäden während des Sport- und Experimentalunterrichts entstehen, ist ihre Diensthaftpflichtversicherung für Sie zur Stelle. Dies gilt auch bei der Leitung oder Beaufsichtigung von Kindern, Schülern und Jugendlichen auf Reisen oder Ausflügen unter anderem bei Aufenthalten in Herbergen oder Heimen. Unseren Versicherungsschutz erhalten Sie ebenfalls bei der Aufsicht von Veranstaltungen oder der Tätigkeit im Bereich der Schulaufsicht und -verwaltung.