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DBV Sven Lohe & Nils Andersen in Stockelsdorf Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung

Beamte der Polizei leisten jeden Tag einen anstrengenden Dienst. Sie sind täglich sowohl körperlichen als auch mentalen Belastungen ausgesetzt. Dementsprechend unterliegen die Beamten auch einem hohen Risiko, dienstunfähig zu werden. Aktuell werden ungefähr 20% der Beamten wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Dies hat schwere finanzielle Folgen, derer sich die Beamten der Polizei stets bewusst sein sollten. Mithilfe der Dienstunfähigkeitsversicherung können sich die Beamten finanziell absichern. 

Dienstunfähigkeitsversicherung: Was ist das?

Wenn ein Beamter der Polizei von seinem Dienstherrn für dienstunfähig erklärt wird, müssen dafür entscheidende Gründe vorliegen. Der Dienstherr erklärt Sie für dienstunfähig, wenn Sie Ihrem Dienst für die kommenden sechs Monate nicht mindestens zu 50% nachkommen können. Irrtümlicher Weise gehen viele davon aus, dass in diesem Fall die Berufsunfähigkeitsversicherung greift. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift in diesem Fall nur dann, wenn eine entsprechende Dienstunfähigkeitsklausel im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Durch diese Klausel wandelt sich die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Ernennung zum Beamten in eine Dienstunfähigkeitsversicherung um. 

Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind nicht miteinander vergleichbar. Eine Berufsunfähigkeit muss von einem Amtsarzt attestiert werden. Ein ärztliches Attest ist bei einer Dienstunfähigkeit nicht zwangsläufig von Nöten. Es genüg bereits, wenn der Dienstherr der Meinung ist, dass der Beamte der Polizei für die kommende Zeit nicht dazu in der Lage sein wird, seinen Dienst zu leisten. Da die Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch nur mit einem ärztlichen Attest greift, benötigen Beamte der Polizei eine angepasste Versicherungslösung. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andersen & Lohe in Stockelsdorf sind Sie im Falle der Dienstunfähigkeit effektiv abgesichert und müssen nicht auf ein ärztlichen Attests warten.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Die Absicherung durch das Ruhegehalt

Beamte der Polizei befinden sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. Während der Beamte dem Dienstherrn gegenüber zu Dienst und Treue verpflichtet ist, muss der Dienstherr bestimmten Fürsorgepflichten nachkommen. Der Gesundheitsfürsorgepflicht kommt der Dienstherr in Form der Beihilfe oder der freien Heilfürsorge nach. Neben der gesundheitlichen Fürsorge muss der Dienstherr auch für die finanzielle Absicherung des Beamten der Polizei aufkommen.

Dieser Pflicht kommt der Dienstherr in Form einer monatlichen Gehaltszahlung nach. Diese Pflicht zur Gehaltszahlung bleibt im Regelfall auch nach dem aktiven Dienst bestehen. Dann spricht man vom „Ruhegehalt“. Dieses Ruhegehalt steht Ihnen dann zu, wenn Sie sich im Ruhestand befinden. Auch im Falle einer Dienstunfähigkeit kann ein Anspruch auf Ruhegehalt bestehen. Dies hängt jedoch von einigen Faktoren ab. Die größte Rolle spielt dabei Ihr Beamtenstatus.

Beamte auf Widerruf und Probe

Beamte der Polizei, die noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet wurden, gelten als Beamtenanwärter. Sie erhalten noch nicht die umfangreiche Unterstützung, die ein Beamter auf Lebenszeit von seinem Dienstherrn erhält. Das betrifft zwar nicht die gesundheitliche Fürsorgepflicht des Dienstherrn, aber die finanzielle Fürsorge. Beamte der Polizei, die auf Lebenszeit verbeamtet sind, haben Anspruch auf höhere Gehaltszahlungen als Beamtenanwärter. Das gilt nicht nur für den aktiven Dienst, sondern auch für das Ruhegehalt. Sollte es zu einer Dienstunfähigkeit kommen, steht Beamtenanwärtern nur unter gewissen Voraussetzungen eine Unterstützung durch den Dienstherrn zu.

Und zwar nur dann, wenn die Dienstunfähigkeit während der Ausübung des Dienstes entstanden ist. In solchen Fällen haben Beamtenanwärter ebenfalls Anspruch auf ein Ruhegehalt. Bei einer Dienstunfähigkeit, für die eine Freizeitaktivität ursächlich ist, haben Sie keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt und fallen in die schwache Unterstützung der gesetzlichen Rentenversicherung zurück. Damit ist ein finanzielles Risiko verbunden. Für solche Fälle hat die DBV Deutsche Beamtenversicherung Andersen & Lohe in Stockelsdorf mit der Dienstunfähigkeitsversicherung und der Dienstanfänger-Police einen maßgeschneiderten Dienstunfähigkeitsschutz für junge Beamte der Polizei entwickelt.

Beamte auf Lebenszeit

Anders sieht es bei Beamten auf Lebenszeit aus. Sie genießen die volle Unterstützung durch ihren Dienstherrn. Das gilt auch dann, wenn sie aufgrund von Dienstunfähigkeit nicht mehr ihren aktiven Dienst ausüben können. Schließlich steht Beamten der Polizei, die auf Lebenszeit verbeamtet sind, ein bedingungsloses monatliches Ruhegehalt zu. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Ursache für die Dienstunfähigkeit ins Privat- oder Dienstleben fällt. Allerdings beträgt das Ruhegehalt nicht 100% Ihres aktiven Dienstgehaltes.

Der dienstunfähige Beamte der Polizei erhält monatlich einen Teil seines üblichen Gehalts aus dem aktiven Dienst. Wie hoch das Ruhegehalt ausfällt, hängt von den abgeleisteten Dienstjahren ab. Das maximale Ruhegehalt steht dem Beamten nach 40 abgeleisteten Dienstjahren zu. Dieses umfasst dann 71,75% des regulären Gehalts aus dem aktiven Dienst. Ihren gewohnten Lebensstandard können Sie damit nicht halten. Mithilfe der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andersen & Lohe in Stockelsdorf können Sie diese Gehaltslücke schließen.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Leistungen

Beamte der Polizei, die sich für unsere Dienstunfähigkeitsversicherung entscheiden, erhalten eine zuverlässige finanzielle Absicherung für den Ernstfall. Wir bieten Ihnen:

  • eine garantierte monatliche Rente, deren Höhe Sie vertraglich bestimmen
  • Kostenübernahme von Beiträgen für Lebensversicherung und Rentenversicherung
  • die Möglichkeit auf eine Nachversicherung
  • eine umfangreiche Anpassung an sich ändernde Lebensereignisse (bspw. Heirat oder Nachwuchs)
  • eine flexibel anpassbare Rentenhöhe
  • gerechte Beiträge durch Einteilung in Berufsklassen
  • Kombinationsmöglichkeit mit einem Produkt der privaten Altersvorsorge

Dienstunfähigkeitsversicherung: Bedarfsgerechte Absicherung

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung dient der finanziellen Absicherung durch Auszahlung einer monatlichen Dienstunfähigkeitsrente. Beamte der Polizei können hierbei bestimmen wie hoch die monatliche Rente ausfallen soll. Wie können Sie Ihre passende, bedarfsgerechte monatliche Rente berechnen? Hält man sich an den Bund der Versicherten, so sollte man mindestens 50% des Gehalts aus dem aktiven Dienst mit einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung absichern. In Kombination mit dem Ruhegehalt können Sie dann trotz Dienstunfähigkeit Ihren Lebensstandard aufrechterhalten. 

Es ist empfehlenswert die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andersen & Lohe in Stockelsdorf so früh wie möglich abzuschließen. Schließlich bieten wir Beamtenanwärtern der Polizei attraktive Konditionen. Bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge kommen bei uns individuelle Faktoren des Versicherungsnehmers zum Tragen. Da ein fortgeschrittenes Alter und ein „angekratzter“ Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers einen höheren Beitrag verursachen, ist ein Beitritt in jungen Jahren ratsam.

Wir berechnen gerne unverbindlich für Sie, was Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung kosten würde. Alternativ bieten wir Beamtenanwärtern der Polizei mit der Dienstanfänger-Police ein attraktives Kombi-Produkt. Dieses setzt sich aus Dienstunfähigkeitsschutz und einem Produkt der privaten Altersvorsorge zusammen. 

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie Frage zum Beamtenverhältnis und Ihren optimalen Absicherungen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir, von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andersen & Lohe in Stockelsdorf beraten Sie gerne in einer kostenlosen Erstberatung. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin in unserer Filiale. 

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