Beamte auf Widerruf und Probe
Beamte der Polizei, die noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet wurden, gelten als Beamtenanwärter. Sie erhalten noch nicht die umfangreiche Unterstützung, die ein Beamter auf Lebenszeit von seinem Dienstherrn erhält. Das betrifft zwar nicht die gesundheitliche Fürsorgepflicht des Dienstherrn, aber die finanzielle Fürsorge. Beamte der Polizei, die auf Lebenszeit verbeamtet sind, haben Anspruch auf höhere Gehaltszahlungen als Beamtenanwärter. Das gilt nicht nur für den aktiven Dienst, sondern auch für das Ruhegehalt. Sollte es zu einer Dienstunfähigkeit kommen, steht Beamtenanwärtern nur unter gewissen Voraussetzungen eine Unterstützung durch den Dienstherrn zu.
Und zwar nur dann, wenn die Dienstunfähigkeit während der Ausübung des Dienstes entstanden ist. In solchen Fällen haben Beamtenanwärter ebenfalls Anspruch auf ein Ruhegehalt. Bei einer Dienstunfähigkeit, für die eine Freizeitaktivität ursächlich ist, haben Sie keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt und fallen in die schwache Unterstützung der gesetzlichen Rentenversicherung zurück. Damit ist ein finanzielles Risiko verbunden. Für solche Fälle hat die DBV Deutsche Beamtenversicherung Andersen & Lohe in Stockelsdorf mit der Dienstunfähigkeitsversicherung und der Dienstanfänger-Police einen maßgeschneiderten Dienstunfähigkeitsschutz für junge Beamte der Polizei entwickelt.
Beamte auf Lebenszeit
Anders sieht es bei Beamten auf Lebenszeit aus. Sie genießen die volle Unterstützung durch ihren Dienstherrn. Das gilt auch dann, wenn sie aufgrund von Dienstunfähigkeit nicht mehr ihren aktiven Dienst ausüben können. Schließlich steht Beamten der Polizei, die auf Lebenszeit verbeamtet sind, ein bedingungsloses monatliches Ruhegehalt zu. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Ursache für die Dienstunfähigkeit ins Privat- oder Dienstleben fällt. Allerdings beträgt das Ruhegehalt nicht 100% Ihres aktiven Dienstgehaltes.
Der dienstunfähige Beamte der Polizei erhält monatlich einen Teil seines üblichen Gehalts aus dem aktiven Dienst. Wie hoch das Ruhegehalt ausfällt, hängt von den abgeleisteten Dienstjahren ab. Das maximale Ruhegehalt steht dem Beamten nach 40 abgeleisteten Dienstjahren zu. Dieses umfasst dann 71,75% des regulären Gehalts aus dem aktiven Dienst. Ihren gewohnten Lebensstandard können Sie damit nicht halten. Mithilfe der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andersen & Lohe in Stockelsdorf können Sie diese Gehaltslücke schließen.