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DBV Sven Lohe & Nils Andersen in Stockelsdorf Krankenversicherung nach der aktiven Zeit

Grundwissen für Soldaten – Krankenversicherung nach der aktiven Zeit

Es gibt nur sehr wenige Menschen in Deutschland, die in den Genuss der freien Heilfürsorge kommen. Zu diesem sehr engen Personenkreis gehören Beamte der Polizei, Justiz und Zoll, die im Außendienst regelmäßig einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sind, sowie Soldaten der Bundeswehr. Als solche haben Sie dann einen Anspruch auf die Heilfürsorge, wenn Sie als Soldat auf Zeit (meistens 6 oder 12 Jahre) oder als Berufssoldat im Dienst der Bundeswehr stehen.

Als Empfänger der Heilfürsorge haben Sie Anspruch auf eine komplett kostenlose medizinische Versorgung durch die Truppenärzte und in den Bundeswehrkrankenhäusern. Bei Bedarf trägt Ihr Dienstherr auch die Kosten für die Konsultierung eines zivilen Arztes. Dafür bedarf es allerdings einer Überweisung Ihres Truppenarztes. Doch mit zunehmender Dienstzeit stellt sich sowohl bei Zeitsoldaten als auch bei Berufssoldaten irgendwann die Frage, wie es mit der Krankenversicherung nach der aktiven Zeit weitergeht.

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sven Lohe & Nils Andersen in Stockelsdorf stehen Ihnen gern beratend zur Seite und helfen Ihnen, frühzeitig die Weichen zu stellen, sodass Sie auch in puncto Krankenversicherung nach der aktiven Zeit optimal abgesichert sind.

So sieht die Versorgung für Soldaten nach der aktiven Dienstzeit aus

Soldaten nach der aktiven Dienstzeit haben weiterhin einen Anspruch auf Leistungen von ihrem ehemaligen Dienstherrn. Allerdings gibt es dabei erhebliche Unterschiede zwischen Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten.

  • Als Berufssoldat scheiden Sie aus der Heilfürsorge erst aus, wenn Sie auch aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Ab dem Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand erlischt der Anspruch auf Heilfürsorge und es beginnt der Anspruch auf Beihilfe durch den Bund als Ihren ehemaligen Dienstherrn.
  • Als Soldat auf Zeit erlischt Ihr Anspruch auf Heilfürsorge mit dem Ende Ihrer Dienstzeit. Nach dem Ende der Dienstzeit erhalten Sie bis zu maximal 5 Jahre Übergangsgebührnisse. Solange Sie diese erhalten, haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine Beihilfe vonseiten des Bundes. Wenn die Übergangsgebührnisse wegfallen, entfällt allerdings auch Ihr Anspruch auf Beihilfeleistungen.

So sichern Sie sich effektiv mit einer Krankenversicherung nach der aktiven Zeit ab

In Deutschland gilt die Pflicht zur Krankenversicherung. Das bedeutet, dass jede Person in Deutschland in einer Krankenversicherung abgesichert sein muss – es sei denn, ihr steht eine anderweitige Absicherung zur Verfügung. Die Heilfürsorge ist eine solche anderweitige Absicherung. Das bedeutet, dass Sie sich als Soldat die Kosten für eine Krankenversicherung zur Gänze sparen können. Die Heilfürsorge ist für Sie selbst darüber hinaus komplett kostenlos, sodass Sie auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sind, dafür aber keinerlei Beiträge entrichten müssen.

Mit dem Ende der Heilfürsorge, liegt keine 100prozentige Absicherung mehr vor. Denn die Beihilfe trägt lediglich einen Teil der anstehenden Gesundheitskosten. Die genaue Höhe der Beihilfesätze ist abhängig von Ihrem Familienstand. Die folgenden Abstufungen gelten dabei:

  • Personen mit weniger als zwei Kindern

Wenn Sie verheiratet oder unverheiratet sind und kein Kind oder ein Kind haben, haben Sie Anspruch auf eine Beihilfe in Höhe von 50 % der beihilfefähigen Kosten der Gesundheitsversorgung. Das Spektrum der beihilfefähigen Kosten geht deutlich über den Leistungssatz der Heilfürsorge hinaus. Dafür müssen Sie hier einen Differenzbetrag mittragen. Leben Sie mit einer Partnerin oder einem Partner zusammen, kann dieser ebenfalls über Sie beihilfeberechtigt sein. Der Anspruch liegt dann für Ihren Partner bei 70 % der anfallenden beihilfekonformen Kosten. Der Anspruch für ein Kind im Haushalt liegt bei 80 % der Kosten für die Gesundheitsversorgung des Kindes.

  • Personen mit zwei Kindern oder mehr

Sie sind verheiratet oder unverheiratet und leben in einem Haushalt mit mindestens zwei leiblichen Kindern zusammen? Dann haben Sie Anspruch auf eine Beihilfe in Höhe von 70 % der anfallenden Kosten. Wenn Ihr Partner ebenfalls beihilfeberechtigt über Sie ist (das trifft zu, wenn Ihr Partner vom Einkommen her unterhalb gewisser Freigrenzen liegt), erhält sie oder er ebenfalls 70 %-Zuschuss zu den Kosten der Gesundheitsversorgung. Jedes der mindestens zwei Kinder erhält dabei 80 % der Kosten.

Unabhängig davon, wie hoch genau Ihr persönlicher Leistungsanspruch in Sachen Beihilfe ist benötigen Sie eine Krankenversicherung, um nach Ende der aktiven Zeit weiterhin den Erfordernissen der Pflicht zur Krankenversicherung zu entsprechen. Da die Beihilfe niemals 100 % der anfallenden Kosten für Sie trägt, ist hier zumindest eine beihilfekonforme private Krankenversicherung verpflichtend.

Übrigens:

Als Soldat auf Zeit haben Sie die Möglichkeit nach dem Ende Ihrer Dienstzeit von einem sogenannten Eingliederungsschein zu profitieren. Diesen müssen Sie beantragen. Hiernach haben Sie die Chance auf einen sicheren Arbeitsplatz als Beamter im öffentlichen Dienst. Das wiederum bedeutet, dass Sie auch nach Ablauf der Übergangsgebührnisse weiterhin einen Anspruch auf Leistungen aus der Beihilfe haben – allerdings nach den Grundsätzen Ihres neuen Dienstherrn entweder nach Bundes- oder nach Landesrecht.

Sichern Sie sich frühzeitig ein günstiges Angebot

Sie möchten sicherstellen, dass die Kosten für Ihre Versicherung nach der aktiven Zeit nicht zu hoch werden? Dann ist es wichtig zu wissen, wie sich die Beiträge für die beihilfekonforme private Krankenversicherung zusammensetzen bzw. wie diese berechnet werden.

Im Fall einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung sind die Beiträge ohnehin niedriger als bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder einer „normalen“ privaten Krankenversicherung. Das liegt daran, dass hier nur 30 oder 50 % der tatsächlich anfallenden Kosten durch Ihren Versicherer getragen werden müssen. Den Rest steuert die Beihilfestelle zu. Die Höhe der Beiträge bemisst sich dabei an den folgenden Kriterien:

  • Umfang der gebuchten Leistungen
  • Mögliche Selbstbehalte
  • Alter bei Abschluss der Versicherung nach der aktiven Zeit
  • Gesundheitszustand bei Abschluss der Versicherung nach der aktiven Zeit

Die beiden letzten Punkte können Sie allerdings schon frühzeitig entschärfen. Sie sind Berufssoldat und möchten sichergehen, dass Sie im Alter von 60 Jahren nicht plötzlich aufgrund einer angeschlagenen Gesundheit und vergleichsweise hohen Alters plötzlich hohe Versicherungsgebühren entrichten müssen?

Eine Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sven Lohe & Nils Andersen in Stockelsdorf ist hier die perfekte Lösung. Je nachdem, ob Sie sich für eine kleine oder eine große Anwartschaft entscheiden, wird entweder nur Ihr Gesundheitszustand oder Ihr Gesundheitszustand und Ihr Alter zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaft konserviert.

Wenn Sie dann schließlich die Anwartschaft in eine richtige private Krankenversicherung umwandeln, darf für die Berechnung der Beiträge das Alter ebenso wenig eine Rolle spielen wie der aktuelle Gesundheitszustand. Beides muss vom Tag des Abschlusses der Anwartschaft betrachtet werden.

Sie suchen Tipps und weiterer Informationen zum Thema Versicherungen nach der aktiven Zeit?

Sie suchen weitere Informationen rund um das Thema Versicherungen nach der aktiven Zeit? Dann sind Sie hier bei unseren Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sven Lohe & Nils Andersen in Stockelsdorf genau richtig. Gern stehen wir Ihnen beratend zur Seite und erläutern Ihnen alle Möglichkeiten für eine passende und auf Sie zugeschnittene Versicherung nach der aktiven Zeit.

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