Was passiert, wenn Sie aus der Heilfürsorge ausscheiden?
Wenn Ihre aktive Dienstzeit vorbei ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Als Soldat auf Zeit haben Sie Anspruch auf sogenannte Übergangsgebührnisse. In dieser Zeit erhalten Sie eine Beihilfe. Diese entspricht den Beihilfeleistungen, die Beamte generell von ihren Dienstherren erhalten. Bei den meisten aus dem Dienst ausgeschiedenen Soldaten liegt die Beihilfe bei 70 % der Kosten der Behandlung. Der Rest muss mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung abgedeckt werden.
Seitdem die Versicherungspflicht auch auf Beamte ausgedehnt wurde, sind Sie tatsächlich sogar verpflichtet, eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abzuschließen oder sich freiwillig gesetzlich zu versichern. In diesem Fall würden Sie allerdings auf die Leistungen der Beihilfe verzichten.
Nach dem Wegfall der Übergangsgebührnisse erlischt auch Ihr Anspruch auf Beihilfe von Seiten der Bundeswehr. In den meisten Fällen haben Soldaten auf Zeit in der Zwischenzeit eine andere Stelle im öffentlichen Dienst angetreten, sodass hier ein Anspruch auf Beihilfe von Seiten des neuen Dienstherrn besteht.
Für Berufssoldaten, die in den Ruhestand gewechselt sind, besteht durchgehend ein Anspruch auf Beihilfe in Höhe von 70 % der beihilfefähigen Kosten der Gesundheitsvorsorge und Krankheitsbehandlung.