Sinn und Zweck
einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer
Im Beamtenbereich gibt es keine „Berufsunfähigkeit“ im klassischen Sinne. Der Dienstherr kann eine solche nicht feststellen, sondern attestiert im Fall der Fälle vielmehr eine sogenannte Dienstunfähigkeit. Sie ist gegeben, wenn die Beamtin oder der Beamte voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihre oder seine dienstlichen Aufgaben zu erfüllen. Ausschlaggebend hierfür müssen gesundheitliche Gründe, etwa ein Unfall oder eine Krankheit, sein.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer ist im Kern eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung, die aber mit der sogenannten DU-Klausel an den Bedarf von Lehrern angepasst wurde. Ohne die entsprechende Zusatzvereinbarung erhalten Sie im Zweifel keine Leistung, auch wenn eine Dienstunfähigkeit vorliegt.
Die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn hat je nach Art und Stufe des Beamtenverhältnisses unterschiedliche Konsequenzen:
- Bei Beamten auf Widerruf und Probe (Referendare) erfolgt eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Mit ihr verbunden ist er Verlust aller bislang aufgebauten Ansprüche, insbesondere auf Besoldung, Beihilfe und Versorgung. Sie werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert
- Beamte auf Lebenszeit können nicht mehr aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Der Dienstherr wird hier vielmehr eine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand verfügen, Beihilfe und Pension gewähren. Die Höhe des Ruhegehaltes richtet sich nach Ihren bisherigen Dienstjahren, durch die Mindestpension erhalten Sie aber im bundesweiten Schnitt mindestens rund 1.800 Euro brutto pro Monat
Wenngleich Lehrerinnen und Lehrer als Beamte auf Lebenszeit besser abgesichert sind als noch in der Probezeit, entsteht auch hier eine immense Versorgungslücke. Am schlimmsten trifft es allerdings Beamte auf Widerruf und Probe, da hier von heute auf morgen das gesamte Einkommen wegfallen kann. Ohne passgenaue Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Niendieker & Ogrzal oHG in Osnabrück können die Folgen gravierend sein.