Die private Krankenversicherung für Polizeibeamte
Den klassischen „Arbeitgeber-Anteil“, wie er aus der freien Wirtschaft bekannt ist, gibt es im Beamtenverhältnis nicht. Vielmehr erhalten Sie hier die sogenannte Beihilfe, mit der der Dienstherr zwischen 50 und 70 Prozent der anfallenden Krankheitskosten übernimmt. Für die Erstattung benötigen Sie allerdings eine Rechnung vom Arzt, und eine solche erhalten Sie nur als Privatpatientin oder Privatpatient.
Die PKV gehört daher zu den wichtigsten Versicherungen für Polizisten. Denn sie schließt die 30- bis 50-prozentige Deckungslücke zwischen tatsächlichen Kosten und Erstattung durch die Beihilfe. So sind Sie immer auf der sicheren Seite und erhalten außerdem eine herausragende medizinische Versorgung.