Bedeutung und Zweck der privaten Krankenversicherung für Beamte
Beamtinnen und Beamte erhalten durch gesetzliche Regelungen eine sogenannte Beihilfe zu ihren Krankheitskosten. Das System unterscheidet sich dadurch deutlich vom aus der freien Wirtschaft bekannten Prinzip des „Arbeitgeber-Anteils“. Denn der Dienstherr beteiligt sich nicht am Versicherungsbeitrag selbst, sondern übernimmt unmittelbar einen Prozentsatz zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten.
Voraussetzung für den Erhalt der Beihilfe ist, dass Sie eine entsprechende Rechnung Ihres Arztes vorweisen können. Da dies aber nur bei Privatversicherten der Fall ist, steht Ihnen im Fall der gesetzlichen Krankenversicherung keine Beihilfe zu. Hier tragen Sie den gesamten Beitrag aus eigener Tasche. Dies ist der Grund, aus dem eine private Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte regelmäßig die günstigere Option ist.
Erhalten Sie beispielsweise 50 Prozent Beihilfe, benötigen Sie für die zweite Hälfte der Krankheitskosten eine private Krankenversicherung für Beamte. Geht nun eine Rechnung über 1.000 Euro ein, übernimmt der Dienstherr 500 Euro und die DBV die verbleibenden 500 Euro. Im Ergebnis werden 100 Prozent der krankheitsbedingten Aufwendungen übernommen, dadurch, dass ein Teil der Krankheitskosten aber bereits abgesichert ist, ist die private Krankenversicherung der DBV Niendieker & Ogrzal oHG in Osnabrück in Kombination mit der Beihilfe entsprechend günstiger.