Die private Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte der
DBV Niendieker & Ogrzal oHG in Osnabrück 

Als Beamtin oder Beamter haben Sie Anspruch auf die sogenannte Beihilfe, durch die Ihr Dienstherr einen Großteil der Krankheitskosten übernimmt. Die verbleibenden Aufwendungen werden hingegen über die private Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte der DBV Niendieker & Ogrzal oHG in Osnabrück abgedeckt. Die Versicherung ist für Beamte regelmäßig deutlich attraktiver als die gesetzliche Kasse.

Bedeutung und Zweck der privaten Krankenversicherung für Beamte

Beamtinnen und Beamte erhalten durch gesetzliche Regelungen eine sogenannte Beihilfe zu ihren Krankheitskosten. Das System unterscheidet sich dadurch deutlich vom aus der freien Wirtschaft bekannten Prinzip des „Arbeitgeber-Anteils“. Denn der Dienstherr beteiligt sich nicht am Versicherungsbeitrag selbst, sondern übernimmt unmittelbar einen Prozentsatz zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten.
 
Voraussetzung für den Erhalt der Beihilfe ist, dass Sie eine entsprechende Rechnung Ihres Arztes vorweisen können. Da dies aber nur bei Privatversicherten der Fall ist, steht Ihnen im Fall der gesetzlichen Krankenversicherung keine Beihilfe zu. Hier tragen Sie den gesamten Beitrag aus eigener Tasche. Dies ist der Grund, aus dem eine private Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte regelmäßig die günstigere Option ist.
 
Erhalten Sie beispielsweise 50 Prozent Beihilfe, benötigen Sie für die zweite Hälfte der Krankheitskosten eine private Krankenversicherung für Beamte. Geht nun eine Rechnung über 1.000 Euro ein, übernimmt der Dienstherr 500 Euro und die DBV die verbleibenden 500 Euro. Im Ergebnis werden 100 Prozent der krankheitsbedingten Aufwendungen übernommen, dadurch, dass ein Teil der Krankheitskosten aber bereits abgesichert ist, ist die private Krankenversicherung der DBV Niendieker & Ogrzal oHG in Osnabrück in Kombination mit der Beihilfe entsprechend günstiger.

Private Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte | DBV Niendieker & Ogrzal oHG Osnabrück

Vorteile und Leistungen der DBV privaten Krankenversicherung
für Verwaltungsbeamte

Die PKV für Beamte bietet generell, aber auch im direkten Vergleich mit ihrem gesetzlichen Pendant (GKV), einige starke Leistungen und Vorteile:

  • Wir übernehmen alle Kosten für medizinisch notwendige Leistungen, auch wenn der Arzt ein Honorar abrechnet, das oberhalb der Gebührensätze für Ärzte (GOÄ und GOZ) liegt. So können Sie beispielsweise eine Honorarvereinbarung mit Spezialisten schließen
  • Sie sind weltweit versichert, die DBV leistet also auch bei krankheitsbedingten Aufwendungen, die außerhalb Deutschlands anfallen
  • Wir übernehmen die Behandlungskosten für Heilpraktiker und Psychotherapeuten sowie Reha-Aufenthalte
  • Auf Wunsch zahlen wir Ihnen ein Krankenhaustagegeld, wenn Sie länger im Klinikum bleiben müssen
  • Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Einzelzimmer können Sie einfach in Ihren Versicherungsvertrag aufnehmen

Auf Wunsch zahlen wir Ihnen ein Krankenhaustagegeld, wenn Sie länger im Klinikum bleiben müssen Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Einzelzimmer können Sie einfach in Ihren Versicherungsvertrag aufnehmen
 
Durch die Anpassung der privaten Krankenversicherung für Beamte an die Beihilfe sind Änderungen jederzeit möglich. Steigt Ihr Beihilfesatz beispielsweise von 50 auf 70 Prozent, müssen Sie sich nur noch zu 30 Prozent privat krankenversichern. Eine solche Anpassung ist ohne erneute Gesundheitsprüfung und unbürokratisch möglich.
 
Die private Pflege-Pflichtversicherung ist automatisch im Versicherungsschutz enthalten. Haben Sie aktuell einen Anspruch auf freie Heilfürsorge, etwa als Beamter der Polizei oder Soldat, erhalten Sie bei uns auch die sogenannte Anwartschaft. Mit ihr können Sie später ohne Risiko und Gesundheitsfragen in die private Krankenversicherung eintreten.

DBV Osnabrück Niendieker & Ogrzal oHG | Private Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte

Häufig gestellte Frage

Kann ich mir die Leistungen der privaten Krankenversicherung für Beamte selbst aussuchen?

In weiten Teilen ja. Denn wir bieten eine modular aufgebaute Krankenversicherung, in der Sie alle Leistungen entsprechend Ihrer persönlichen Wünsche hinzu- oder abwählen können. Dies ist auch nachträglich noch möglich.

Sind die PKV-Beiträge steuerlich absetzbar?

Ja, Beiträge für eine private Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte sind steuerlich als Sonderausgaben absetzbar. Nicht absetzbar ist lediglich der Teil der gezahlten Beiträge, der auf sogenannte Wahlleistungen – zum Beispiel die Chefarztbehandlung oder das Einzelzimmer – entfällt. Auf diese Weise stellt der Gesetzgeber sicher, dass gesetzlich und privat versicherte Personen steuerlich identisch behandelt werden.

Kann ich gesetzlich pflegeversichert bleiben?

Nein, das ist leider nicht möglich. Denn Kranken- und Pflegeversicherung hängen weitgehend untrennbar zusammen. Sobald Sie von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln, ändert sich auch die Pflegeversicherung. Allerdings sind Beiträge und Leistungen nahezu identisch, weil der Pflegeversicherungsschutz weitgehend gesetzlich geregelt ist und wenig Anpassungsspielraum bietet.

Was versteht man unter einer Anwartschaft?

Eine Anwartschaft oder auch „Anwartschaftsversicherung“ ist – wie der Name bereits sagt – ein Anrecht auf den späteren Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Die Anwartschaft bietet sich beispielsweise an, wenn Sie bereits heute wissen, dass Sie in wenigen Jahren eine private Krankenversicherung benötigen. Dabei „konserviert“ der Anwartschaftstarif der DBV Ihren aktuellen Gesundheitszustand. Beim späteren Eintritt in die private Krankenversicherung führen wir keine Gesundheitsprüfung mehr durch.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Niendieker & Ogrzal oHG

Sie möchten mehr über die private Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte erfahren? Dann zögern Sie nicht lange und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Termin bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Niendieker & Ogrzal oHG in Osnabrück! Unser erfahrenes Team ist gerne für Sie da!

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