Die Dienstunfähigkeit ist ein Risiko, das Beamte praktisch ihr ganzes Berufsleben über begleitet. Denn mit Feststellung einer Dienstunfähigkeit endet der aktive Dienst entweder mit der Entlassung oder einer Versetzung in den Ruhestand. Beide Vorgänge sind mit teils erheblichen finanziellen Einbußen bis hin zum vollständigen Wegfall des gesamten Einkommens verbunden. Entsprechend wichtig ist eine umfassende Absicherung mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte.
Eine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn der Dienstherr durch amtsärztliches Gutachten feststellt, dass die Beamtin oder der Beamte voraussichtlich dauerhaft nicht mehr für die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben geeignet ist. Dabei müssen gesundheitliche oder krankheitsbedingte Gründe, etwa ein Unfall, ausschlaggebend für die Dienstunfähigkeit sein.
Je nachdem, welche Stufe der Beamtenlaufbahn Sie bereits erreicht haben, geschieht bei Dienstunfähigkeit folgendes:
- Beamte auf Widerruf und Probe: Sie werden bei Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenstatus insgesamt entlassen. Alle Versorgungs- und Bezüge- sowie Beihilfeansprüche gehen verloren, der Dienstherr stellt eine entsprechende Entlassungsurkunde aus
- Beamte auf Lebenszeit: Sie versetzt der Dienstherr bei Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand. Damit verbunden ist die Erhöhung des Beihilfesatzes auf 70 Prozent und die Zahlung einer sogenannten Pension. Diese liegt im bundesweiten Schnitt bei mindestens 1.800 Euro brutto monatlich (Mindest-Ruhegehalt)
Allerdings dauern Ausbildung und Probezeit zusammen regelmäßig fünf bis sechs Jahre. In dieser Zeit sind Sie nicht gegen die Folgen einer Dienstunfähigkeit abgesichert, da der Dienstherr ausschließlich bei sogenannten Dienstunfällen leistet. In allen Fällen erfolgt eine sofortige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.