Beachten Sie:
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Lehrerinnen und Lehrer nur selten attraktiv. Denn das Beamtenrecht sieht keine Arbeitgeber-Anteile vor, sodass Sie den gesamten Beitrag aus Ihren Dienstbezügen bezahlen müssen. Gleichzeitig können Sie die Beihilfe nicht nutzen, weil Sie keine entsprechenden Rechnungen über ärztliche Leistungen erhalten. Vielmehr rechnet der Arzt direkt mit der Krankenkasse ab.