Bedeutung und Zweck
der Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten
Polizistinnen und Polizisten können – anders als beispielsweise Arbeitnehmer – nicht im klassischen Sinne berufsunfähig werden. Die dauerhafte Unfähigkeit, dienstliche Aufgaben zu erledigen, wird hier vielmehr als „Dienstunfähigkeit“ bezeichnet. Eine solche liegt immer dann vor, wenn sie gesundheitliche Gründe hat und vom Amtsarzt und damit dem Dienstherrn per Gutachten festgestellt wurde.
Dabei kennen die jeweiligen Beamtengesetze keine konkrete Prozentzahl oder Dauer, über die die Dienstunfähigkeit bestehen muss. Vielmehr kommt es einzig auf die Entscheidung oder Beurteilung der gutachtenden Behörde an.
Und hier kommt die Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Niendieker & Ogrzal oHG in Osnabrück ins Spiel. Denn sie zahlt Ihnen eine monatliche Rente, deren Höhe Sie selbst bestimmen, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit festgestellt hat.
Welche Folgen eine Dienstunfähigkeit hat, richtet sich nach Ihrem konkreten Beamtenstatus und der bisherigen beruflichen Entwicklung:
- Beamte auf Widerruf und Probe werden aus dem aktiven Dienst entlassen. Sie verlieren sämtliche Ansprüche auf Besoldung, Versorgung und Beihilfe. Der Beamtenstatus ist verloren, es erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenkasse
- Beamte auf Lebenszeit werden ebenfalls aus dem aktiven Dienst, nicht aber dem Beamtenverhältnis insgesamt entlassen. Sie verlieren damit ihre aktiven Dienstbezüge und erhalten eine Pension, außerdem gewährt der Dienstherr weiterhin Beihilfe. Das Ruhegehalt liegt im bundesweiten Schnitt bei mindestens rund 1.800 Euro brutto pro Monat, wobei Sie weiterhin eine private Krankenversicherung benötigen
Besonders wichtig ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung daher für Polizisten, die aktuell noch Beamtin oder Beamter auf Widerruf oder Probe sind. Auch Beamte auf Lebenszeit profitieren von der Police, da in beiden Fällen erhebliche Lücken in der Absicherung durch den Dienstherrn bestehen. Diese führen im schlechtesten Fall zum kompletten Wegfall des laufenden Einkommens.