Die private Krankenversicherung für Lehramtsanwärter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Niendieker & Ogrzal oHG in Osnabrück
Auch Referendare und Lehramtsanwärter haben einen Anspruch auf Beihilfe und benötigen zur Ergänzung eine private Krankenversicherung. Diese schließt die Lücke zwischen den Aufwendungen für medizinische Behandlung und der Erstattung des Dienstherrn. Mit den Lösungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Niendieker & Ogrzal oHG in Osnabrück sind Sie hier vom ersten Diensttag an auf der sicheren Seite!

Was ist eine Beihilfe?
Beamtinnen und Beamte erhalten Beihilfe – der Dienstherr übernimmt dabei 50 bis 80 % der Behandlungskosten. Grundlage ist die Arztrechnung, die bei der Beihilfestelle eingereicht wird.
Bedeutung einer privaten Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist oft unvorteilhaft:
Leistungen und Vorteile

Beihilfe und Dienstherr
Wichtige Infos für Referendare und Lehramtsanwärter
Beamte – auch Referendare und Lehramtsanwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf oder Probe – haben Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherrn. Anders als bei Angestellten übernimmt dieser nicht pauschal einen Teil der Versicherungsbeiträge, sondern beteiligt sich an den Behandlungskosten. In der Regel werden 50 %, mit zwei oder mehr Kindern sowie im Ruhestand 70 % der Krankheitskosten erstattet.
Kinder erhalten je nach Dienstherr sogar bis zu 80 % Beihilfe. Für den verbleibenden Anteil ist eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung erforderlich – diese fällt entsprechend günstiger aus.
Häufig gestellte Frage
Kann ich mir die Leistungen der privaten Krankenversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter der DBV selbst aussuchen?
Ja, das ist möglich. Durch das Bausteinmodell stellen Sie sich den konkreten Versicherungsschutz aus mehreren Modulen selbst zusammen.
Wie funktioniert die Beihilfe für Referendare und Lehrer?
Im Rahmen der Beihilfe übernimmt der Dienstherr zwischen 50 und 80 Prozent der tatsächlich anfallenden Krankheitskosten. Nur für den verbleibenden Teil der Aufwendungen, maximal also 50 Prozent der Kosten, brauchen Sie eine private Krankenversicherung.
Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?
Ja, alle Beiträge für die private Krankenversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter der Deutschen Beamtenversicherung sind steuerlich als Sonderausgaben absetzbar.
Kontaktieren Sie uns
DBV Deutsche Beamtenversicherung Niendieker & Ogrzal oHG
Sie möchten mehr über die private Krankenversicherung für Lehramtsanwärter oder Referendare der DBV Deutsche Beamtenversicherung Niendieker & Ogrzal oHG in Osnabrück erfahren? Dann zögern Sie nicht lange und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Beratungstermin. Unser erfahrenes Team freut sich bereits auf Sie!
Termin vereinbarenNiendieker & Ogrzal oHG
Lotter Str. 35
49078 Osnabrück
08:30 bis 17:30
sowie nach Vereinbarung
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