Sinn und Zweck
einer Anwartschaft für Verwaltungsbeamte
Beamtinnen und Beamte haben bei allen Dienstherren einen Anspruch auf die sogenannte Beihilfe. Der Dienstherr übernimmt also zwischen 50 und 80 Prozent der anfallenden Krankheitskosten, wobei die vom Arzt in Rechnung gestellten Beträge maßgeblich sind. Es verbleibt eine Deckungslücke zwischen 20 und 50 Prozent der Aufwendungen, die Sie mit einer angepassten Krankenversicherung schließen müssen.
Und hier kommt die DBV Anwartschaft für Verwaltungsbeamte ins Spiel. Denn nur die private Krankenversicherung bietet Tarife an, die sich exakt auf den Beihilfeanspruch zuschneiden lassen. Versichern Sie sich gesetzlich, erhalten Sie mangels Rechnung vom Arzt keine Beihilfe. Außerdem müssen Sie alle Beiträge aus eigener Tasche und von Ihren Bruttobezügen zahlen. Einen Arbeitgeber-Anteil gibt es im Beamtenverhältnis nicht.
Die private Krankenversicherung nimmt Sie allerdings nur auf, wenn die Gesundheitsprüfung ergibt, dass Sie kein zu hohes Risiko für den Versicherer darstellen. Bestehen Vorerkrankungen, können Sie mitunter nur mit hohen Zuschlägen oder im schlechtesten Fall gar nicht aufgenommen werden. Als Alternative verbleibt dann nur die gesetzliche Kasse, die für Beamte aber eher mit Nachteilen verbunden ist.
Mit der Anwartschaft für Verwaltungsbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Niendieker & Ogrzal oHG in Osnabrück sorgen Sie frühzeitig vor. Denn wir „konservieren“ Ihren Gesundheitszustand, sodass es beim späteren Eintritt in die PKV nur noch auf die gespeicherten Werte ankommt. Keine Rolle spielt, wie sich Ihr Gesundheitszustand zu diesem Zeitpunkt tatsächlich darstellt.