Die Dienstunfähigkeitsversicherung erfüllt den Zweck, Ihnen bei einer Dienstunfähigkeit eine monatliche Rente zu zahlen. Die Höhe dieser Rente wird bei Abschluss des Vertrages fixiert. Wann die Auszahlung beginnt, ist anschließend in den konkreten Bestimmungen des Versicherungsscheins festgehalten. Beamte der Polizei, Justiz und Zoll sollten einen Blick in die Dienstunfähigkeitsklausel werfen.
Sie besagt, dass sobald Ihr Dienstherr Ihre Dienstunfähigkeit ausspricht und mit einem amtsärztlichen Zeugnis nachweist, diese als Berufsunfähigkeit gilt. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie eine monatliche Rente von der Dienstunfähigkeitsversicherung Ihrer DBV. Damit die Summe Ihrer Dienstunfähigkeitsrente weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt wird, gibt es spezielle Richtwerte.
Ihre aktuellen und zukünftigen Pläne, Ihr letztes Nettoeinkommen sowie Ihre Lebenshaltungskosten bilden das Fundament dieser Kalkulation. Die Experten der DBV ermitteln gerne die passende Rentenhöhe für Sie. Als Beamte der Polizei, Justiz und Zoll genießen Sie das sicherste Arbeitsverhältnis, das es in Deutschland gibt – den Beamtenstatus.
Somit können Sie schon sehr früh Ihre Zukunft planen und auf Ihre Ziele hinarbeiten. Diese Pläne sollten definitiv in die Ermittlung Ihrer optimalen Dienstunfähigkeitsrente einbezogen werden. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung bietet Ihnen Sicherheit, idealen Schutz und die Möglichkeit, Ihr Leben sorgenfrei zu gestalten.