Gesetzlich oder privat absichern?
Sowohl gesetzlich krankenversicherte als auch privat versicherte Personen sind verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Gesetzlich Versicherte werden automatisch von der gesetzlichen Pflegeversicherung erfasst. Privatversicherte müssen einen separaten Vertrag bei ihrer Krankenkasse oder einem anderen Anbieter abschließen.
Nach Einführung der erweiterten Pflegeversicherungspflicht sind nahezu alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zum Teil gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit abgesichert. Während in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung Sachleistungen gewährt werden, wird bei der Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel in Freiburg im Breisgau das Prinzip der Kostenerstattung angewandt.