Es gibt viele Fallbeispiele aus der Praxis, in der die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel in Freiburg Verwaltungsbeamten hilft. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Fehlüberweisungen von Geldern stattfinden. Wenn Verwaltungsbeamte Geld auf ein falsches Konto überweisen und dieses nicht zurückgeholt werden kann, nimmt der Dienstherr sie gegebenenfalls in Regress.
Außerdem kann es passieren, dass Verwaltungsbeamte einen falschen Bescheid erstellen oder eine Frist zur Bearbeitung eines Antrags versäumen. Entstehen Dritten hierdurch Schäden, können sie Schadenersatz verlangen. Die Versicherung greift dann, wenn die begangenen Fehler auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind und die Beamten persönlich haftbar gemacht werden.
Ein Sachschaden tritt auf, wenn Verwaltungsbeamte bei einem Außentermin ein dienstliches Fahrzeug beschädigen, zum Beispiel bei einem Unfall. Die Reparaturkosten übernimmt die Versicherung. Auch bei einer Datenpanne, bei der personenbezogene Daten versehentlich weitergegeben werden, schützt die Diensthaftpflichtversicherung vor Schadenersatzforderungen durch betroffene Bürger.