Dienst- und Berufsunfähigkeit
Die wichtigen Unterschiede
Obwohl sich beide zunächst nach zwei Synonymen anhören, wird darunter etwas vollkommen Verschiedenes verstanden. Grundsätzlich gilt: Dienstunfähig können nur Beamte auf Widerruf, Probe und Lebenszeit werden – darunter fallen Sie als Referendar und Lehrer in den meisten Fällen. Eine Berufsunfähigkeit hingegen kann nur Personen betreffen, die als Angestellte beschäftigt sind.
Als dienstunfähig erklärt Sie Ihr Dienstherr, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr für die Verwendung im aktiven Dienst geeignet sind. Auch wenn Sie weiterhin irgendeinen Beruf ausüben können, werden Sie wegen Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenstatus entlassen und gegebenenfalls in den Ruhestand versetzt.
Berufsunfähig sind Sie hingegen nur, wenn Sie gar nicht mehr arbeiten können. Hierzu ein Beispiel: Sie sind als Lehrer im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Wegen eines Unfalls können Sie nicht den Lehrberuf nicht mehr ausüben, allerdings als Schreibkraft in einem Unternehmen arbeiten. Die Berufsunfähigkeit ist nicht eingetreten, die Dienstunfähigkeit hingegen schon.